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EuGH entscheidet in Streit über Werbung für Desinfektionsmittel von dm
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) sein Urteil im Rechtsstreit über ein Desinfektionsmittel der Drogeriekette dm. Geklagt hat ursprünglich die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Sie findet, dass dm das Mittel nicht als hautfreundlich vermarkten dürfe. (Az. C-296/23)
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung der europäischen Biozidverordnung. Diese schränkt die Werbung für Biozide wie etwa Desinfektionsmittel ein: Es darf nicht mit Hinweisen wie ungiftig oder unschädlich geworben werden, auch "ähnliche Hinweise" dürfen nicht enthalten sein. Der BGH will wissen, was unter den Begriff "ähnliche Hinweise" fällt und also in der Werbung verboten ist.
P.Sousa--PC