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Internationaler Seegerichtshof legt Gutachten zu Klimaschutzfragen vor
Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg will am Dienstag (12.00 Uhr) sein Gutachten zu rechtlichen Folgen von CO2-Emissionen vorlegen. Die Kommission der kleinen Inselstaaten mit neun Mitgliedern hatte den Gerichtshof angerufen. Sie erbittet Empfehlungen zur Frage, ob der Ausstoß von Treibhausgasen eine Form der Meeresverschmutzung gemäß des 1982 abgeschlossenen UN-Seerechtsübereinkommens darstellt - und welche Klimaschutz-Verpflichtungen für die Staaten der Welt eine solche Einstufung hätte.
Im Rahmen dieses Übereinkommens zum Seerecht wurde der Gerichtshof gegründet. Er ist für Streitigkeiten über die Anwendung des Übereinkommens zuständig. Sein Gutachten ist dabei zwar nicht bindend. Unter Berufung darauf könnten die 157 Vertragsstaaten - darunter ist auch Deutschland - aber in weiteren Verfahren verpflichtet werden, ihre Klimaschutz-Gesetzgebung zu verändern.
A.P.Maia--PC