- Selenskyj: UN-Sicherheitsrat muss Russland zum Frieden zwingen
- US-Regierung verklagt Visa-Konzern wegen Monopolstellung bei Bankkarten
- Zuversicht bei ter Stegen: "Fühle mich positiv und stark"
- US-Präsident Biden kommt am 10. Oktober zu einem Besuch nach Deutschland
- Selenskyj: Russland kann nur zum Frieden gezwungen werden
- Wechsel an der Spitze der Commerzbank - Orlopp wird neue Vorstandschefin
- Trump will Deutschland und anderen Ländern "die Arbeitsplätze wegnehmen"
- UN-Botschafter: Israel beabsichtigt keine Bodenoffensive im Libanon
- Meloni-Themen-Restaurant eröffnet neben Asyllager in Albanien
- Kämpfe zwischen Israel und Hisbollah halten an - Angst vor "umfassendem Krieg" im Libanon
- Formel 1: Nächster Abgang bei Red Bull
- Premier Starmer: Wiederaufbau Großbritanniens wird Langzeitprojekt
- Erdogan: Israel zieht im Libanon ganze Region in den Krieg
- Mögliche Kostensteigerungen beim Bürgergeld sorgen für Diskussionen
- Israel meldet neue "umfangreiche" Angriffe auf Hisbollah-Ziele im Libanon
- Israel: Ranghoher Hisbollah-Kommandeur bei Angriff in Beirut "eliminiert"
- Thailands König unterzeichnet Gesetz über die Ehe für alle
- Vergrabene Leichen in Nordrhein-Westfalen: Einer von zwei Toten identifiziert
- Wagenknecht zu Ampel-Koalition: FDP sollte Reißleine ziehen
- Krise der Autoindustrie: Unionsfraktion fordert Lockerung von EU-Vorgaben
- Zu wenig Medikamente: Französische Behörde verhängt Millionenstrafe für Labore
- Biden warnt vor "umfassendem Krieg" im Libanon
- EM-Bewerbung: DFB erhält Konkurrenz aus Schweden und Dänemark
- Schiedsspruch: DFL muss umstrittene Teil-Auktion neu durchführen
- Nach antisemitischem Angriff auf jüdischen Studenten: Anklage gegen 23-Jährigen
- IS-Rückkehrerin in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt
- Erneute Angriffe auf Libanon: Konflikt zwischen Hisbollah und Israel droht zu eskalieren
- Spanien will 81 Prozent Erneuerbaren-Anteil an Stromproduktion bis 2030
- Libanon: Sechs Tote bei israelischem Angriff auf Beirut
- UN-Generalsekretär warnt bei Generaldebatte vor Gefahren der Eskalation in Nahost
- UN-Generaldebatte in New York begonnen - Überschattet von Eskalation in Nahost
- Hochwasser an Oder: Höchste Alarmstufe in Landkreis Oder-Spree ausgerufen
- Bundespolizei entdeckt in Brandenburg 2500 Packungen Pyrotechnik in Transporter
- Wachsende Spannungen in der "Ampel" nach Brandenburg-Wahl
- Festnahmen bei Razzia gegen Schleuser in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
- Versicherer erwarten 2024 weiteren Vermögensanstieg der Haushalte weltweit
- Labour-Parteitag: Starmer will Briten auf kurzzeitige Durststrecke einschwören
- Manga über Raul: "Ein Name, der begeistert"
- Ernährungsreport: Verbraucher gehen sorgsamer mit abgelaufenen Lebensmitteln um
- Prozess um illegales Hawala-Banking in hundertfachem Millionenwert in Köln
- Bischof Bätzing dringt auf Diakonat für Frauen in katholischer Kirche
- Warnung vor "lebensgefährlichen Sturzfluten": Hurrikan "John" erreicht Mexiko
- Zufallsgewinne und Merit Order: Karlsruhe verhandelt über Strompreisbremse
- Kalifornien verklagt ExxonMobil wegen "Täuschungskampagne" bei Plastikabfall
- Heizkosten 2023 deutlich gesunken - weiterer Rückgang erwartet außer bei Fernwärme
- Sondierungen nach Wahl in Brandenburg: SPD und CDU treffen sich am Donnerstag
- Polizeikosten: Bayern und Berlin gegen Klub-Beteiligung
- Situation in Nahost: Lufthansa verlängert Flugstopp nach Tel Aviv und Teheran
- Frankfurter Buchmesse plant Schwerpunkt zu gesellschaftspolitischen Themen
- Cucurellas Handspiel: Kroos spottet über UEFA-Bericht
Fußballstreit über höhere Polizeigebühren beschäftigt Bundesverfassungsgericht
Viel Polizei am Bahnhof, weitere Beamte in der Stadt: Wenn in der Fußballbundesliga ein brisantes Derby stattfindet, sind die Einsatzkräfte vielerorts in Alarmbereitschaft. Die Frage, wer für die Mehrkosten aufkommen muss, die durch solche Hochrisikospiele entstehen, beschäftigte am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Az. 1 BvR 548/22)
Dort ging es um einen seit Jahren vor verschiedenen Gerichten ausgetragenen Streit zwischen der Deutschen Fußballliga (DFL) und der Hansestadt Bremen. Bremen stellte der DFL nämlich die Mehrkosten für solche Spiele in Rechnung - was die DFL für verfassungswidrig hält.
"Die im Zentrum des Verfahrens stehende Frage wird seit vielen Jahren politisch und gesellschaftlich, aber auch rechtlich kontrovers diskutiert", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Unklar sei, ob und wenn ja, in welcher Höhe den Veranstaltern Gebühren auferlegt werden dürften - oder ob die Allgemeinheit diese Kosten tragen müsse.
Den großen Aufwand vor solchen als "Rotspiele" eingestuften Partien beschrieb vor Gericht der Bremer Polizeidirektor Michael Zander. Diese Spiele beschäftigten die Polizei schon Wochen vorher, sagte er. So würde mit dem Verein und mit Fanorganisationen gesprochen. Eine wichtige Information sei vor allem, wie die Fans anreisten, damit die Polizei sie von Auseinandersetzungen in der Stadt abhalten könne.
Als rot wird ein Spiel demnach eingestuft, wenn die Polizei davon ausgeht, dass es ohne den Einsatz starker Kräfte sehr wahrscheinlich gewalttätige Streits geben würde, von denen möglicherweise sogar Unbeteiligte betroffen wären. Oft werden die einheimischen Polizisten von Kräften aus anderen Bundesländern unterstützt.
Nach Angaben des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD) fanden in den vergangenen zehn Jahren etwa 170 Heimspiele im Weserstadion statt, von denen neun als Hochrisikospiele eingestuft wurden. Bremen erwarte insgesamt die Begleichung von drei Millionen Euro an zusätzlichen Polizeikosten von der DFL, sagte Mäurer. "Angesichts des Gesamtaufwands halte ich dies für eine angemessene Beteiligung."
Die Neuregelung in Bremen war 2014 erlassen worden. Demnach müssen die Veranstalter bei gewinnorientierten Großveranstaltungen unter Umständen für höhere Polizeikosten aufkommen - nämlich dann, wenn voraussichtlich mehr als 5000 Menschen zusammenkommen und erfahrungsgemäß Gewalt zu erwarten ist, so dass mehr Polizeikräfte eingesetzt werden müssen. Zur Berechnung der Gebührenhöhe werden von den Ausgaben die durchschnittlichen Kosten für ein mit weniger Risiko behaftetes Grün- oder Gelbspiel abgezogen.
Den ersten Gebührenbescheid über mehr als 400.000 Euro schickte die Bremer Polizei der DFL nach dem Nordderby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015. Die DFL klagte dagegen, hatte aber keinen Erfolg. 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass es grundsätzlich rechtmäßig sei, wenn der Profifußball an Mehrkosten für Polizeieinsätze beteiligt werde.
Unter anderem gegen diese Entscheidung sowie gegen die Regelung an sich richtet sich die Verfassungsbeschwerde der DFL. Sie argumentiert damit, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei und vom Staat bezahlt werden müsse. Für den erhöhten Aufwand bei Risikospielen seien einzelne Störer verantwortlich und nicht die Organisatoren.
Nur im Stadion übe der Veranstalter sein Hausrecht aus und könne beispielsweise gewalttätigen Fans den Zugang verwehren, argumentierte der DFL-Bevollmächtigte Wolfgang Ewer vor Gericht. Bei Problemen außerhalb des Stadions habe er keine Möglichkeiten. Auch die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Klub besonders von der Polizeiarbeit profitiere, ziehe nicht: Der Schutz der Bremer Innenstadt sei keine besondere Leistung gegenüber dem Verein. Außerdem sei der Mehraufwand bei Risikospielen nicht genau abzugrenzen, hieß es weiter von der DFL.
Sie hatte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2019 die Gebührenbescheide beglichen, die Rechnung aber teilweise an den Verein weitergereicht. Für Werder Bremen beklagte nun dessen Geschäftsführungsmitglied Tarek Brauer, dass die Gebühr "unfassbar schmerzhaft" sei. Der zweite Teil der Rechnung sei zwar bis zur Entscheidung aus Karlsruhe gestundet, Werder sei aber wirtschaftlich nicht so stark wie manch andere Bundesligavereine.
Ein Urteil sollte am Donnerstag noch nicht fallen. Wenn es in voraussichtlich einigen Monaten kommt, könnte es richtungsweisend sein. Denn auch in anderen Bundesländern wird immer wieder darüber nachgedacht, den Profifußball an höheren Kosten für Polizeieinsätze zu beteiligen.
Die Karlsruher Entscheidung werde "die festgefahrene Situation grundlegend verändern", sagte Innensenator Mäurer. Würde die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, "werden sich auch andere Länder für eine Kostenbeteiligung entscheiden."
F.Santana--PC