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Prozess um toten Jungen in Pragsdorf - Staatsanwaltschaft beantragt Mordurteil
Im Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg um den Tod eines sechsjährigen Jungen in einem Dorf in Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatsanwaltschaft beantragt, den 15-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu acht Jahren Gefängnis zu verurteilen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers plädierte die Verteidigung am Dienstag hingegen auf eine Haftstrafe wegen Totschlags. Sie sollte nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP sieben Jahre betragen.
Die Rechtsanwältin der Eltern des toten Kinds, die als Nebenkläger in dem Prozess auftreten, beantragte neben zehn Jahren Haft wegen Mordes auch die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung. Vor den Plädoyers hatte der angeklagte Jugendliche in dem nicht öffentlichen Prozess laut Gerichtssprecher ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Im Verlauf des Prozesses hatte er zuvor nur eingeräumt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, und angegeben, Haupttäter sei ein anderer Junge gewesen.
Nun gestand er, den Sechsjährigen allein getötet zu haben. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll er aus unbekanntem Grund in Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte das Kind aus der Nachbarschaft in einem Gebüsch neben dem Bolzplatz des Dorfs getötet haben. Demnach schlug er dem Sechsjährigen ins Gesicht, würgte ihn und stach siebenmal mit einem Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge auf ihn ein.
Der Sechsjährige war nachmittags zum Spielen im Dorf unterwegs und kam nicht wie vereinbart nach Hause. Gegen 21.00 Uhr fanden Suchtrupps das schwer verletzte Kind, das kurze Zeit später starb. Dem angeklagten Jugendlichen kamen die Ermittler durch DNA-Spuren an der mutmaßlichen Tatwaffe und widersprüchliche Aussagen bei Zeugenvernehmungen auf die Spur. Der Prozess soll am 2. Mai mit der Urteilsverkündung fortgesetzt werden.
S.Pimentel--PC