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Bundesgerichtshof hebt Urteil zu mutmaßlichem Missbrauchsfall aus Goslar auf
Bundesgerichtshof hebt Urteil zu mutmaßlichem Missbrauchsfall aus Goslar auf / Foto: Michael MATTHEY - POOL/AFP/Archiv

Bundesgerichtshof hebt Urteil zu mutmaßlichem Missbrauchsfall aus Goslar auf

Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig muss neu über einen Fall von mutmaßlichem schweren sexuellen Missbrauch einer jungen Frau aus Goslar durch ihre nächsten Verwandten entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die im Juni 2023 gegen die Mutter und den Stiefvater des mutmaßlichen Opfers verhängten Urteile auf, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Beide waren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, die Mutter zusätzlich noch zu anschließender Sicherheitsverwahrung.

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Nach Angaben des Landgerichts waren die Revisionen der Beschuldigten beim BGH erfolgreich, dieser hob die Schuldsprüche samt der zugrunde liegenden Feststellungen auf. Nach Auffassung des höchsten Gerichts in Karlsruhe halte die Beweiswürdigung einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht stand. Eine andere Kammer des Landgerichts muss den Fall neu verhandeln.

Laut Anklage im ersten Verfahren sollen die Mutter und der Stiefvater die junge Mutter im Jahr 2021 über einen Zeitraum von mehreren Monaten in Goslar in mehreren Fällen vergewaltigt, misshandelt und verletzt haben. Das Landgericht verurteilte die zu diesem Zeitpunkt 52-jährige Mutter deshalb unter anderem wegen Vergewaltigung und Körperverletzungsdelikten zu 13 Jahren und sechs Monaten sowie den Stiefvater zu neuneinhalb Jahren Haft.

Angeklagt waren die beiden Beschuldigten in dem Verfahren auch wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes. Laut Staatsanwaltschaft planten sie ihr Opfer töten, wobei sie dies als angeblichen Suizid tarnen wollten. Die Mutter soll ihrer Tochter zahlreiche Tabletten eingeflößt haben. Das Opfer alarmierte aber ihre Rechtsanwältin, die wiederum die Polizei rief.

Den Vorwurf des versuchten Mordes sah das Braunschweiger Gericht nach der Beweisaufnahme aber nicht als erwiesen an. Die Tablettengabe durch die Mutter wertete die Kammer damals als eine gefährliche Körperverletzung.

F.Santana--PC