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Urteil in Lübeck: 25-Jähriger nach Tötung von Mutter in Psychiatrie eingewiesen
Ein psychisch kranker 25-Jähriger ist wegen der Tötung seiner Mutter im Zustand der Schuldunfähigkeit vom Landgericht Lübeck dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Die Richterinnen und Richter in der schleswig-holsteinischen Stadt sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Dienstag als erwiesen an, dass er im September vergangenen Jahres seine Mutter attackiert und schließlich erschlagen hatte. Er gestand vor Gericht.
Der Beschuldigte hatte seine 55-jährige Mutter den Feststellungen zufolge geschlagen und getreten sowie mit einer Hantelscheibe traktiert, was zu deren Tod führte. Es handelte sich um ein Sicherungsverfahren, keinen Strafprozess. Grund waren die Zweifel an der Schuldfähigkeit des Manns.
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil die Mutter vor dem tödlichen Attacke ihres Sohns mehrmals bei Polizei um Hilfe gebeten hatte. Ihr Sohn war nach früheren Angaben der Behörden einen Tag vor der Tat aus einer Fachklinik entlassen worden, in der er wegen seiner psychischen Erkrankung behandelt worden war. Sie bat daraufhin um eine neuerliche zwangsweise Einweisung ihres Sohns, wofür es laut Behörden aber keine Grundlage gab.
Der Frau wurde demnach auf Hilfsangebote hingewiesen, woraufhin sie sich ans Gesundheitsamt wandte und einen Termin vereinbarte. Bevor sie diesen wahrnehmen konnte, kam es nach damaligen Angaben der Ermittler aber zu einem Konflikt mit ihrem Sohn in der Familienwohnung. In deren Verlauf wurde sie getötet. Nachbarn hörten Schreie und alarmierten die Polizei. Einsatzkräfte fanden dann die tote Frau und ihren tatverdächtigen Sohn.
P.Sousa--PC