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Siebeneinhalb Jahre Haft wegen Sexualstraftaten in Kinderheim in Wunsiedel
Im Prozess wegen Sexualstraftaten an einer Zehnjährigen vor ihrem gewaltsamen Tod in einem Kinderheim im bayerischen Wunsiedel hat das Landgericht Hof den Angeklagten am Mittwoch zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Es habe aber keine belastbaren Beweise gegeben, dass der 27-jährige Angeklagte auch an der anschließenden Tötung des Kinds durch einen damals elf Jahre alten Jungen aus dem Heim beteiligt gewesen sei, urteilte das Gericht.
Der inzwischen zwölf Jahre alte strafunmündige Junge hatte angegeben, dass der Erwachsene an der Ermordung des Mädchens beteiligt gewesen sei. In dem in großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren machte er nach Angaben eines Gerichtssprechers aber unterschiedliche Angaben. Ein Gutachter habe den Jungen als unglaubwürdig eingestuft.
Der 27-Jährige wurde wegen verschiedener schwerer Missbrauchstaten sowie wegen Körperverletzung und Diebstahlsdelikten verurteilt. Nach den Feststellungen der Jugendkammer beging der verschuldete Angeklagte im Zeitraum von Mai 2022 bis April 2023 aus Geldmangel insgesamt fünf Einbrüche, bei denen er Baumaschinen im Wert von etwa 16.000 Euro erbeutete.
Im April 2023 stieg er dann auf der Suche nach Diebesgut in das Kinderheim ein und traf dort auf den Jungen. Dabei habe der 27-Jährige mit dem Kind Gespräche sexuellen Inhalts geführt und danach an sich selbst sexuelle Handlungen vorgenommen.
Der Junge habe dann das Mädchen geholt, an dem der Erwachsene sich daraufhin vergangen habe. Anschließend sei er wieder aus dem Heim verschwunden. Den Ermittlungen zufolge gab es danach einen Streit zwischen den beiden Kindern, bei dem der Junge das Mädchen tötete.
H.Portela--PC