- Von der Leyen empfängt britischen Premier Starmer am Mittwoch in Brüssel
- 76-Jähriger in München von S-Bahn erfasst und getötet
- Niederlande: Erneuerbare stellen erstmals über die Hälfte der Stromproduktion
- Hamburger Grünen-Abgeordnete tritt aus Partei aus und schließt sich Linksfraktion an
- Vor Sondierungen in Brandenburg: Woidke und Wagenknecht führen Gespräch
- Mieter haben künftig Anspruch auf Installation von Balkonsolargeräten
- Jogger stirbt in Sachsen bei Verkehrsunfall - Verursacher flieht
- Tödliche Polizeischüsse auf Mann in Nienburg: Ermittlungen gegen Beamte eingestellt
- Neues Gesetz schützt Schwangere besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern
- Heil verteidigt Rentenpläne im Bundestag - Weiter Kritik von der FDP
- Alonso hofft auf "den besten" Wirtz - und weniger Abwehrsorgen
- Dürre in Südamerika: Wasserstand des Amazonas in Kolumbien dramatisch gesunken
- Münchner Landgericht reduziert Geldstrafe für früheren Torhüter Jens Lehmann
- Steinmeier und Mattarella begrüßen US-Initiative für Ukraine-Gipfel in Berlin
- Streit um Landtagspräsidenten in Thüringen: CDU rechnet mit Wahl am Samstag
- Bewährungsstrafe in Prozess um Betrug mit falschen Porsche-Fahrzeugen in Aachen
- Mord an Mutter und Bruder: Hohe Jugendstrafe für 18-Jährigen in Magdeburg
- DAK-Untersuchung: Drei Viertel der Kinder und Jugendlichen leiden bei Hitze
- Bundesrat: Gesetz zur Förderung der Medizinforschung kann in Kraft treten
- Hurrikan "Helene": Drei Tote im Südosten der USA
- Papst prangert bei Belgien-Besuch Kindesmissbrauch in der Kirche an
- DFB-Comeback für Neuer? Die Bayern halten sich raus
- Prozess um Verkauf unerkannt trächtiger Leihstute: Auch Embryo wechselt Besitzer
- Duell mit Alonso? Kompany lacht Vergleichsfrage weg
- "Unseriös": Wirtschaftsverbände kritisieren geplante Rentenreform scharf
- Mann in Berlin wegen Betrugs mit Gold zu langjähriger Haftstrafe verurteilt
- Gute Nachricht für Meeressäuger: Walfang-Moratorium bleibt bestehen
- Triathlon: Tertsch gewinnt in Weihai
- Neuer für Topspiel gegen Leverkusen fraglich
- Umfrage: Unzufriedenheit mit Scholz - Merz mit leichtem Vorsprung bei K-Frage
- Heil zu Rentenpaket II: Gesetzliche Rente gibt wichtigste Sicherheit im Alter
- Zahl der Arbeitslosen gesunken - Aber nur schleppend anlaufende Herbstbelebung
- Weniger Radio- und Spartensender: Länder legen Reformplan für ARD und ZDF vor
- Durch Modegeschäft tobendes Eichhörnchen sorgt für Feuerwehreinsatz in Bad Segeberg
- Brandenburg: Pegel an Oder sinken - Umweltminister Vogel fordert mehr Schutz
- Hurrikan "Helene" schwächt sich ab - Warnung vor schweren Überschwemmungen in Florida
- Streit um Landtagspräsidenten in Thüringen: CDU rechnet mit neuer Wahl am Samstag
- "Schlechter Witz": Juso-Chef kritisiert Scholz für Umgang mit Asyl-Protestbrief
- Wahl zum Parteichef: Ex-Verteidigungsminister Ishiba wird Japans neuer Ministerpräsident
- Zahl der stationären Behandlungen im Krankenhaus 2023 um 400.000 gestiegen
- China senkt Mindestreserve für Banken - Börsen weiter im Hochflug
- Zwei Männer in den USA hingerichtet - Umstrittener Einsatz von Stickstoffgas in Alabama
- Enttäuschung über Israels Absage an Waffenruhe - Weiter heftige Kämpfe
- Paulo Sergio: "Kompany muss wie Hitzfeld sein"
- Thomas Reis in der Türkei: Gedanken an Schalke und Bochum
- NFL: Cowboys feiern zweiten Saisonsieg
- Peterka: "Samstag geht's für die Jungs auf die Wiesn"
- Lienen kritisiert Fußball-Stars: "Das stößt mich ab"
- Bayern gegen Bayer: Die wichtigsten Duelle beim Topspiel
- Vettel freut sich - Heimspiel für deutsche Segler vor Rügen
OVG Münster vertagt Verhandlung über Einstufung von AfD als Verdachtsfall
Im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ist auch nach dem zweiten Verhandlungstag noch kein Ende in Sicht. Nach zahlreichen Anträgen der AfD sowie inhaltlichen Auseinandersetzungen mit dem Volksbegriff der Partei vertagte der Senat die Verhandlung am Mittwoch auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt. Die Terminfindung werde eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sagte der Vorsitzende Richter.
Seit Dienstag verhandelt das Gericht unter anderem darüber, ob die AfD als Gesamtpartei von den Verfassungsschützern als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz abgewiesen.
Am Mittwoch verhandelte der Senat nach zahlreichen Anträgen der AfD vor allem über den Volksbegriff der Partei. Das BfV argumentierte, die AfD unterscheide zwischen einem ethnischen Volk und einem rechtlichen Staatsvolk. Das Grundgesetz kenne eine solche Unterscheidung jedoch nicht. Deutsche mit Migrationshintergrund würden von der AfD nicht als Teil des ethnischen Volks betrachtet, was eine Verletzung der Menschenwürde bedeute.
Der Anwalt des BfV trug in diesem Zusammenhang Äußerungen von Parteifunktionären und Mandatsträgern der AfD vor. Auf allen Ebenen der Partei seien Aussagen über einen "Volkstod" oder die "Vernichtung des deutschen Volkes" belegt, betonte der Anwalt. Migranten würden AfD-Funktionären unter anderem als "Verbrecher" oder "Sozialbetrüger" bezeichnet. Äußerungen dieser Art seien in den Belegen derart gehäuft, dass es gerechtfertigt sei, die Gesamtpartei als Verdachtsfall zu führen.
Die AfD bemühte sich hingegen, Äußerungen dieser Art als verbale Entgleisungen abzutun. Es gebe zudem zahlreiche Menschen mit Migrationshintergrund in der Partei. In diesem Zusammenhang äußerten sich am Mittwoch auch drei AfD-Mitglieder mit Migrationshintergrund vor Gericht, die zu Protokoll gaben, keine Ausgrenzung in ihrer Partei erlebt zu haben.
Begonnen hatte der zweite Verhandlungstag zunächst mit zahlreichen Anträgen der AfD. Unter anderem verlangte die Partei, mehrere Vertreter des Verfassungsschutzes als Zeugen vorzuladen - darunter auch den BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang. Nachdem der Vorsitzende Richter weitere Anträge auf einen späteren Zeitpunkt verlegte, stellte die AfD einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Der Senat verwarf den Antrag als rechtsmissbräuchlich.
Zudem stellte die Partei einen Antrag zur Unterbrechung der Verhandlung um mindestens sechs Wochen. Grund sei, dass die Verhandlungstage neue Erkenntnisse gebracht hätten, über die sich die Beteiligten zunächst abstimmen müssten. Am Dienstag war in dem Verfahren bekannt geworden, dass unter Tausenden Belegen des BfV zwei Belege von "menschlichen Quellen" herrührten. Der Großteil der Erkenntnisse soll hingegen aus Reden und Social-Media-Beiträgen von Parteifunktionären stammen. Das Gericht entschied zunächst nicht über den Antrag.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind drei Berufungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Damit wehrt sich die AfD unter anderem gegen die Einstufung der Gesamtpartei als extremistischer Verdachtsfall sowie die öffentliche Bekanntgabe darüber.
In den drei Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall - im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
F.Cardoso--PC