- Russischer Richter über Gershkovich-Prozess: Keine Beweise geprüft
- Trump und Selenskyj in New York zu Gesprächen zusammengekommen
- Follower zu "Kaltstellen" von Behörden aufgefordert - Haftstrafe in München
- Netanjahu: Israel setzt Einsatz im Libanon bis zum Erreichen "aller" Ziele fort
- Neuer riesiger Kokainfund in Hamburg: Behörden fangen rund zwei Tonnen ab
- Iran: Tausende protestieren gegen Israels Angriffe im Libanon und im Gazastreifen
- Britische Schauspielerin Maggie Smith im Alter von 89 Jahren gestorben
- Netanjahu weist bei UNO Vorwürfe gegen Israel als "Verleumdung" zurück
- Bestatter aus Baden-Württemberg soll Schmuck und Zahngold von Toten gestohlen haben
- Umweltschützer bekräftigen Kritik an Habecks Plänen zu CCS-Technologie
- Papst in Belgien mit Kritik an Missbrauchsaufklärung konfrontiert
- Finnland errichtet Nato-Kommandozentrum in der Nähe der russischen Grenze
- Baerbock warnt bei Vereinten Nationen vor nachlassender Ukraine-Unterstützung
- Schweizer Juniorin Furrer nach Sturz bei Rad-WM gestorben
- Frau stirbt nach Restaurantbesuch in der Oberpfalz - weitere Gäste mit Beschwerden
- Commerzbank äußert sich nicht zum Inhalt von Gesprächen mit Unicredit
- Gericht: Hartes Foul bei Fußball rechtfertigt kein Schmerzensgeld
- EU-Datenschutzverstöße: Weitere Millionenstrafe gegen Facebook-Konzern Meta
- Untersuchung: Stiftung von Ex-Model Naomi Campbell hat Spendengelder veruntreut
- Wenige Wochen alte Pandazwillinge ab Mitte Oktober in Berliner Zoo zu sehen
- UN: Mehr als 3600 Tote durch Bandengewalt in Haiti seit Jahresbeginn
- Ukraine-Treffen während Biden-Besuchs findet am 12. Oktober in Ramstein statt
- Migration: Länder erhöhen mit eigenem Sicherheitspaket Druck auf die "Ampel"
- Israel und Hisbollah setzen Angriffe nach Scheitern von Waffenruhe-Initiative fort
- Agrarpaket der Bundesregierung auch im Bundesrat angenommen
- Von der Leyen empfängt britischen Premier Starmer am Mittwoch in Brüssel
- 76-Jähriger in München von S-Bahn erfasst und getötet
- Niederlande: Erneuerbare stellen erstmals über die Hälfte der Stromproduktion
- Hamburger Grünen-Abgeordnete tritt aus Partei aus und schließt sich Linksfraktion an
- Vor Sondierungen in Brandenburg: Woidke und Wagenknecht führen Gespräch
- Mieter haben künftig Anspruch auf Installation von Balkonsolargeräten
- Jogger stirbt in Sachsen bei Verkehrsunfall - Verursacher flieht
- Tödliche Polizeischüsse auf Mann in Nienburg: Ermittlungen gegen Beamte eingestellt
- Neues Gesetz schützt Schwangere besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern
- Heil verteidigt Rentenpläne im Bundestag - Weiter Kritik von der FDP
- Alonso hofft auf "den besten" Wirtz - und weniger Abwehrsorgen
- Dürre in Südamerika: Wasserstand des Amazonas in Kolumbien dramatisch gesunken
- Münchner Landgericht reduziert Geldstrafe für früheren Torhüter Jens Lehmann
- Steinmeier und Mattarella begrüßen US-Initiative für Ukraine-Gipfel in Berlin
- Streit um Landtagspräsidenten in Thüringen: CDU rechnet mit Wahl am Samstag
- Bewährungsstrafe in Prozess um Betrug mit falschen Porsche-Fahrzeugen in Aachen
- Mord an Mutter und Bruder: Hohe Jugendstrafe für 18-Jährigen in Magdeburg
- DAK-Untersuchung: Drei Viertel der Kinder und Jugendlichen leiden bei Hitze
- Bundesrat: Gesetz zur Förderung der Medizinforschung kann in Kraft treten
- Hurrikan "Helene": Drei Tote im Südosten der USA
- Papst prangert bei Belgien-Besuch Kindesmissbrauch in der Kirche an
- DFB-Comeback für Neuer? Die Bayern halten sich raus
- Prozess um Verkauf unerkannt trächtiger Leihstute: Auch Embryo wechselt Besitzer
- Duell mit Alonso? Kompany lacht Vergleichsfrage weg
- "Unseriös": Wirtschaftsverbände kritisieren geplante Rentenreform scharf
Lebenslange Haft für tödliche Attacke auf junge Frauen bei Schloss Neuschwanstein
"Eine gnadenlose Vernichtung eines jungen, hoffnungsvollen Lebens": Mit drastischen Worten hat der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher am Montag am Landgericht Kempten das Urteil zur Gewalttat nahe Schloss Neuschwanstein in Bayern begründet. Für die Attacke an zwei US-Touristinnen soll der ebenfalls aus den USA stammende Troy Philipp B. lebenslang in Haft, außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Der Fall hatte im Juni vergangenen Jahres international für Entsetzen gesorgt. Retter hatten die beiden 22 Jahre und 21 Jahre alten Frauen an einem Abhang schwerst verletzt nahe der Marienbrücke am weltbekannten Schloss entdeckt und geborgen. Die 21-Jährige starb kurz danach im Krankenhaus.
Wie die Ermittlungen ergaben, hatte B. die jüngere der beiden Touristinnen vergewaltigt und dabei bis zum Tod stranguliert und anschließend einen 50 Meter tiefen Abhang hinunter gestoßen. Ihre Freundin hatte er zuvor den Abhang hinab gestoßen, um die 21-Jährige ohne Störung vergewaltigen zu können.
B. gestand die Taten zu Beginn des Prozesses. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge, versuchten Mordes und Körperverletzungsdelikten. Mit dem Strafmaß folgte es im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Diese hatte allerdings neben der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld auch den Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung forderte eine lebenslange Haft ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Verteidigung von B. kündigte nach dem Urteil an, für diesen in Revision gehen zu wollen. Dabei gehe es um die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Rechtsanwalt Alexander Stevens sagte, B. habe die Verteidiger gebeten, die schriftliche Urteilsbegründung zu prüfen.
Unabhängig vom Ausgang einer möglichen Revision rieten die Verteidiger B. nach eigenen Angaben dazu, seine Strafe in Deutschland abzusitzen und nicht eine erst nach Jahren mögliche Auslieferung in die USA zu beantragen. Die Verteidiger erklärten dies mit den besseren Haftbedingungen in Deutschland.
In seiner Urteilsbegründung verwies der Richter darauf, dass der Besuch des weltberühmten Schlosses der letzte Tag einer Europareise der beiden Freundinnen zur Feier ihres Universitätsabschlusses gewesen war. "Es sollte der krönende Abschluss ihrer Reise sein", sagte er.
Auf B. trafen die beiden asiatischstämmigen Frauen während ihrer Wanderung zufällig. Dieser lockte sie laut Urteil danach an einen Aussichtspunkt, wo er für die Frauen unvorhersehbar mit seinem brutalen Übergriff begann.
Der Angeklagte habe sich zuvor auf seiner eigenen Wanderung sexuell zu erregen begonnen, wie Bildaufnahmen zeigten, sagte der Richter. Es sei ihm ausschließlich um sexuelle Motive gegangen. Auf seinem Handy seien zahlreiche Pornofilme mit asiatisch aussehenden Frauen entdeckt worden.
"Die Tat war unfassbar brutal und rücksichtslos", sagte Richter Schwiebacher. B. sei den beiden jungen Frauen körperlich überlegen gewesen und habe ausgenutzt, dass diese nicht mit seiner Attacke gerechnet hätten. Außerdem sei die Tat unfassbar kaltblütig gewesen.
B. habe sein 21 Jahre altes Opfer nahe einem stark frequentierten Weg vergewaltigt. Als Zeugen vorbeikamen, habe er nur kurz "sorry" gerufen und seine Hose geschlossen. Die Zeugen hätten gedacht, sie hätten einvernehmlichen Sex gestört. Als die Zeugen verschwunden waren, habe B. sein sterbendes Vergewaltigungsopfer "entsorgt wie einen Sack Abfall" und zu deren Freundin den Abhang hinunter geworfen.
Die Freundin überlebte den Sturz mit Prellungen und Hämatomen. Den Angriff auf sie wertete das Gericht als versuchten Mord. In einem im Prozess verlesenen Brief gab die Frau an, durch die Tat aufs Schwerste traumatisiert zu sein.
A.P.Maia--PC