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Lange Haftstrafe wegen Totschlags auf Gelände von Begegnungsstätte in Niedersachsen
Lange Haftstrafe wegen Totschlags auf Gelände von Begegnungsstätte in Niedersachsen / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Lange Haftstrafe wegen Totschlags auf Gelände von Begegnungsstätte in Niedersachsen

Das Landgericht Osnabrück hat einen 33-Jährigen wegen der Tötung eines Manns auf dem Gelände einer Bürgerbegegnungsstätte im niedersächsischen Spelle zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er wurde wegen Totschlags schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige im Juli mehrmals mit einem Messer auf den 35-Jährigen eingestochen hatte.

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Der Getötete hatte über mehrere Monate eine Beziehung mit der Lebensgefährtin des Angeklagten geführt. Die Trennung akzeptierte der 33-Jährige nicht. Um sie für sich allein zu haben, tötete er seinen Konkurrenten. Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen Mordes, verurteilt wurde er aber nun wegen Totschlags.

Zum Prozessauftakt im Januar hatte der Mann eingeräumt, auf das Opfer eingestochen zu haben. Dabei habe er aber aus Notwehr gehandelt. Das spätere Opfer habe das Messer mitgebracht und hervorgeholt, bevor der Angeklagte es ihm abgenommen und damit zugestochen habe.

Dieser Schilderung folgte das Gericht nach Angaben des Sprechers nicht. Die Kammer ging davon aus, dass der 33-Jährige das Messer selbst zu dem Treffen mitgebracht hatte.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf zwölf Jahre Haft wegen Totschlags plädiert hatte. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag, forderte aber eine deutlich niedrigere Strafe.

C.Cassis--PC