- Israel setzt Angriffe auf Hisbollah-Ziele im Libanon fort - Iran verschärft Ton
- Italiens Präsident setzt Staatsbesuch in Nordrhein-Westfalen fort
- Nach Eklat im Thüringer Landtag: Konstituierende Sitzung geht am Samstag weiter
- Erneut Van-Gogh-Gemälde in London mit Suppe attackiert
- Argentiniens Präsident Milei will staatliche Fluggesellschaft privatisieren
- Weißes Haus: Biden will US-Streitkräfte in Nahost "bei Bedarf anpassen"
- Außenminister: USA weiter intensiv um diplomatische Lösung in Nahost bemüht
- Landtagsstreit in Thüringen: CDU erzielt Erfolg vor Verfassungsgericht
- US-Justiz klagt drei iranische Hacker wegen Eingriffs in den Wahlkampf an
- Derby-Sieg dank Guirassy: BVB wendet Krise ab
- Volkswagen senkt Prognose für das Jahr 2024
- Später Siegtreffer: Düsseldorf beendet Negativserie in Fürth
- FIFA gibt Spielorte der Klub-WM 2025 am Samstag bekannt
- Baerbock: Der Libanon darf nicht "das nächste Gaza" werden
- Lebenslange Haft für 52-Jährige in München wegen Mordes an Bekanntem von Familie
- Israelische Armee greift Hisbollah-Hauptquartier an - Kreise: Anführer Nasrallah "wohlauf"
- Angeklagter New Yorker Bürgermeister plädiert vor Gericht auf nicht schuldig
- Mindestens 17 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Israelische TV-Sender: Angriff in Beirut galt Hisbollah-Chef - Kreise: Nasrallah "wohlauf"
- Gespräch mit Gegner der Ukraine-Hilfen: Selenskyj trifft Trump in New York
- Israel: Hauptquartier der Hisbollah in Vorort von Beirut angegriffen
- Britische Theater- und Filmlegende Maggie Smith im Alter von 89 Jahren gestorben
- Radtalent Behrens krönt sich zum U23-Weltmeister in Zürich
- Nach Tod von Furrer: Radsport-WM wird wie geplant fortgesetzt
- Parteichefin Weidel soll Kanzlerkandidatin der AfD werden
- Russischer Richter über Gershkovich-Prozess: Keine Beweise geprüft
- Trump und Selenskyj in New York zu Gesprächen zusammengekommen
- Follower zu "Kaltstellen" von Behörden aufgefordert - Haftstrafe in München
- Netanjahu: Israel setzt Einsatz im Libanon bis zum Erreichen "aller" Ziele fort
- Neuer riesiger Kokainfund in Hamburg: Behörden fangen rund zwei Tonnen ab
- Iran: Tausende protestieren gegen Israels Angriffe im Libanon und im Gazastreifen
- Britische Schauspielerin Maggie Smith im Alter von 89 Jahren gestorben
- Netanjahu weist bei UNO Vorwürfe gegen Israel als "Verleumdung" zurück
- Bestatter aus Baden-Württemberg soll Schmuck und Zahngold von Toten gestohlen haben
- Umweltschützer bekräftigen Kritik an Habecks Plänen zu CCS-Technologie
- Papst in Belgien mit Kritik an Missbrauchsaufklärung konfrontiert
- Finnland errichtet Nato-Kommandozentrum in der Nähe der russischen Grenze
- Baerbock warnt bei Vereinten Nationen vor nachlassender Ukraine-Unterstützung
- Schweizer Juniorin Furrer nach Sturz bei Rad-WM gestorben
- Frau stirbt nach Restaurantbesuch in der Oberpfalz - weitere Gäste mit Beschwerden
- Commerzbank äußert sich nicht zum Inhalt von Gesprächen mit Unicredit
- Gericht: Hartes Foul bei Fußball rechtfertigt kein Schmerzensgeld
- EU-Datenschutzverstöße: Weitere Millionenstrafe gegen Facebook-Konzern Meta
- Untersuchung: Stiftung von Ex-Model Naomi Campbell hat Spendengelder veruntreut
- Wenige Wochen alte Pandazwillinge ab Mitte Oktober in Berliner Zoo zu sehen
- UN: Mehr als 3600 Tote durch Bandengewalt in Haiti seit Jahresbeginn
- Ukraine-Treffen während Biden-Besuchs findet am 12. Oktober in Ramstein statt
- Migration: Länder erhöhen mit eigenem Sicherheitspaket Druck auf die "Ampel"
- Israel und Hisbollah setzen Angriffe nach Scheitern von Waffenruhe-Initiative fort
- Agrarpaket der Bundesregierung auch im Bundesrat angenommen
BGH: Zahlung von getrenntem Vater nicht ohne Kontrolle mit Kontakt zu Kindern verknüpfen
Getrennte Eheleute aus unterschiedlichen Ländern dürfen keine Vereinbarung treffen, wonach die Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den Umgang mit den Kindern geknüpft wird, wenn dabei kein Gericht das Kindeswohl kontrolliert. Das erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Er trug dem Münchner Oberlandesgericht auf, einen gerichtlich geschlossenen Vergleich zwischen einer zweifachen Mutter aus Peru und ihrem früheren Ehemann, einem Deutschen, neu zu prüfen. (Az. XII ZB 385/23)
Das Paar hatte 2002 geheiratet, bekam eine Tochter und lebte mit ihr in Deutschland. 2011 zog die Frau mit dem Mädchen nach Peru, wo noch ein Sohn geboren wurde. Der Mann blieb in Deutschland. Er durfte die Kinder nur sehen, wenn er zu Besuch in Peru war. 2017 wurde die Ehe geschieden. Die Frau forderte vor Gericht einen Zugewinnausgleich von 80.000 Euro.
Schließlich schlossen die beiden vor dem Amtsgericht München einen Vergleich. Demnach sollte der Mann insgesamt 60.000 Euro in drei jährlichen Raten zahlen - aber erst, wenn er die Kinder zuvor drei Wochen in Deutschland bei sich hatte. Die Frau legte dagegen aber Beschwerde ein, weil das Amtsgericht das Kindeswohl nicht geprüft habe. Die Billigung des Vergleichs wurde daraufhin aufgehoben. Die Frau wollte das güterrechtliche Verfahren fortsetzen, hatte damit aber vor dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht keinen Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hob die Münchner Entscheidung nun auf und verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht. Die Vereinbarung sei sittenwidrig, weil sie die Fälligkeit der Raten an den Kontakt mit den Kindern knüpfe, erklärte er. In solchen Fällen bestehe die Gefahr, dass der Umgang maßgeblich von wirtschaftlichen Interessen der Eltern bestimmt werde. Die Kinder könnten so zum Objekt eines Handels gemacht werden und besonderen Loyalitätskonflikten ausgesetzt sein.
Die Grenze zur Sittenwidrigkeit sei überschritten, wenn die Umgangsregelung erzwingbar gemacht werden solle und dabei kein Gericht das Kindeswohl kontrolliere. Die Billigung der Umgangsregelung sei zu Recht aufgehoben worden, erklärte der BGH. Um sie am Maßstab des Kindeswohls zu kontrollieren, hätten die Kinder angehört werden müssen.
T.Batista--PC