- Nouripour: Grüne müssen bei Migration und Klima pragmatischer auftreten
- Trump will Google wegen "schlechter Geschichten" über ihn verfolgen lassen
- Blinken: China unterstützt durch Exporte Russlands Krieg in der Ukraine
- Was wäre, wenn? Bochum hadert
- Thüringer Landtag mehrheitlich für Änderung des Verfahrens bei Präsidentenwahl
- Dauer von Asylverfahren in diesem Jahr gestiegen - Schnitt liegt bei 8,2 Monaten
- Israels Armee verkündet Tod von Hisbollah-Chef Nasrallah bei Angriff in Beirut
- Wüst widerspricht Söder: Absage an Schwarz-grün nicht klug
- Fall Sinner: WADA legt Berufung beim CAS ein
- MotoGP: Martin patzt, Bagnaia verkürzt
- Israel fliegt Angriffe im Ost- und Südlibanon - Hisbollah greift Nordisrael mit Raketen an
- Hainer: Musiala "ist ein Jahrhundertfußballer"
- 121. Niederlage: Chicago White Sox historisch schlecht
- Besuch an US-Grenze zu Mexiko: Harris gibt sich entschlossen bei Einwanderungsreform
- Bayern gegen Bayer: Die großen Spiele
- Sahin erleichtert: "Am Ende verdient gewonnen"
- Reschke sieht Wirtz nicht in München
- Mindestens 44 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Israel setzt Angriffe auf Hisbollah-Ziele im Libanon fort - Iran verschärft Ton
- Italiens Präsident setzt Staatsbesuch in Nordrhein-Westfalen fort
- Nach Eklat im Thüringer Landtag: Konstituierende Sitzung geht am Samstag weiter
- Erneut Van-Gogh-Gemälde in London mit Suppe attackiert
- Argentiniens Präsident Milei will staatliche Fluggesellschaft privatisieren
- Weißes Haus: Biden will US-Streitkräfte in Nahost "bei Bedarf anpassen"
- Außenminister: USA weiter intensiv um diplomatische Lösung in Nahost bemüht
- Landtagsstreit in Thüringen: CDU erzielt Erfolg vor Verfassungsgericht
- US-Justiz klagt drei iranische Hacker wegen Eingriffs in den Wahlkampf an
- Derby-Sieg dank Guirassy: BVB wendet Krise ab
- Volkswagen senkt Prognose für das Jahr 2024
- Später Siegtreffer: Düsseldorf beendet Negativserie in Fürth
- FIFA gibt Spielorte der Klub-WM 2025 am Samstag bekannt
- Baerbock: Der Libanon darf nicht "das nächste Gaza" werden
- Lebenslange Haft für 52-Jährige in München wegen Mordes an Bekanntem von Familie
- Israelische Armee greift Hisbollah-Hauptquartier an - Kreise: Anführer Nasrallah "wohlauf"
- Angeklagter New Yorker Bürgermeister plädiert vor Gericht auf nicht schuldig
- Mindestens 17 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Israelische TV-Sender: Angriff in Beirut galt Hisbollah-Chef - Kreise: Nasrallah "wohlauf"
- Gespräch mit Gegner der Ukraine-Hilfen: Selenskyj trifft Trump in New York
- Israel: Hauptquartier der Hisbollah in Vorort von Beirut angegriffen
- Britische Theater- und Filmlegende Maggie Smith im Alter von 89 Jahren gestorben
- Radtalent Behrens krönt sich zum U23-Weltmeister in Zürich
- Nach Tod von Furrer: Radsport-WM wird wie geplant fortgesetzt
- Parteichefin Weidel soll Kanzlerkandidatin der AfD werden
- Russischer Richter über Gershkovich-Prozess: Keine Beweise geprüft
- Trump und Selenskyj in New York zu Gesprächen zusammengekommen
- Follower zu "Kaltstellen" von Behörden aufgefordert - Haftstrafe in München
- Netanjahu: Israel setzt Einsatz im Libanon bis zum Erreichen "aller" Ziele fort
- Neuer riesiger Kokainfund in Hamburg: Behörden fangen rund zwei Tonnen ab
- Iran: Tausende protestieren gegen Israels Angriffe im Libanon und im Gazastreifen
- Britische Schauspielerin Maggie Smith im Alter von 89 Jahren gestorben
BGH weist Google-Beschwerde zu Weitergabe möglicher Interna größtenteils zurück
Im Rechtsstreit zwischen Google und dem Bundeskartellamt über die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber Wettbewerbern hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerde des Onlineriesen größtenteils zurückgewiesen. Teils habe es sich nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gehandelt, begründete der BGH am Mittwoch in Karlsruhe seine Entscheidung. Teils habe das Interesse des Amts an der Sachaufklärung das Interesse Googles an der Geheimhaltung überwogen. (Az. KVB 69/23)
In dem Fall geht es um mögliche wettbewerbsgefährdende Praktiken Googles. Im Juni 2023 hatte das Bundeskartellamt in einer Abmahnung eine vorläufige rechtliche Einschätzung bekannt gegeben. Demnach sind einige der Praktiken Googles bei den Automotive Services nicht mit den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne vereinbar. Die Automotive Services umfassen den Kartendienst, den App-Store Google Play und den Sprachassistenten. Sie werden Fahrzeugherstellern zur Lizensierung angeboten.
Das Kartellamt kritisiert vor allem, dass die Dienste nur als Bündel angeboten würden. Zudem mache Google Vorgaben für die Präsentation seiner Dienste im Infotainmentsystem der Autos, damit diese bevorzugt genutzt würden. Nach vorläufiger Einschätzung des Kartellamts wäre es damit möglich, Google diese Praktiken zu untersagen.
Google machte daraufhin Lösungsvorschläge. Zur Einschätzung dieser Vorschläge und für weitere Informationen vor allem zu technischen Fragen wandte sich das Bundeskartellamt an Fahrzeughersteller und Wettbewerber von Google. Es will zwei Konkurrenten außerdem bisherige Ermittlungsergebnisse teilweise bekanntgeben, damit diese zu wettbewerblichen Bedenken Stellung nehmen können. Dabei handelt es sich um den Navigationssystem-Hersteller TomTom und das Softwareunternehmen Cerence.
Gegen die Offenlegung einiger Textpassagen wehrte sich Google mit dem Argument, dass den Wettbewerbern so Betrieb- und Geschäftsgeheimnisse bekannt würden. Das Kartellamt legte die Beschwerde der Google-Dachgesellschaft Alphabet und von Google Germany dem BGH vor, der am Dienstag größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit darüber verhandelte.
Die Anwältin von Google argumentierte dabei unter anderem damit, dass TomTom ein Hauptwettbewerber sei. Der Vertreter des Bundeskartellamts warnte davor, solche Untersuchungen zu sehr zu erschweren. Bereits vor der Verhandlung einigten sich Google und das Amt hinsichtlich einiger Passagen, wie der BGH nun mitteilte. In der Verhandlung habe es weitere Einigungen gegeben, aber eben nicht zu allen strittigen Textstellen.
Hinsichtlich eines einzelnen wörtlichen Zitats gab der BGH der Google-Beschwerde nun statt. Dieses stamme aus internen Unterlagen. Im Übrigen wies der Kartellsenat die Beschwerde zurück. Dabei ging es den Angaben zufolge um die Bewertungen der Strategie Googles durch das Bundeskartellamt und die wörtliche Wiedergabe einzelner Klauseln aus Verträgen mit Fahrzeugherstellern.
Würden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in solchen Fällen gegenüber Wettbewerbern offengelegt, müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, erklärte der BGH. Das Vorgehen müsse also zur Aufklärung geeignet, erforderlich und angemessen sein. Angemessen sei es, wenn das Aufklärungsinteresse des Amts schwerer wiege als das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens. Die Interessen müssten dabei gegeneinander abgewogen werden.
X.Matos--PC