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Anklage wegen Schleusung chinesischer Prostituierter nach Hessen und Baden-Württemberg
Im Fall eines mutmaßlichen Netzwerks von Bordellen in Hessen und Baden-Württemberg hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen zwei Frauen und einen Mann erhoben. Eine 45 Jahre alte Deutsche soll der Kopf des Netzwerks gewesen sein, es maßgeblich organisiert und die wesentlichen Entscheidungen getroffen haben, wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte. Sie soll die Einreise von mindestens 13 Prostituierten aus China organisiert haben.
Diese hätten keine Aufenthaltstitel gehabt, die sie zum Arbeiten in Deutschland berechtigten. Die 45-Jährige habe ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik organisiert. Außerdem soll sie den Angaben zufolge die als Bordellbetriebe genutzten Wohnungen angemietet haben. Zudem habe sie die Preise in den Bordellen festgelegt, Inserate auf einer Anzeigeplattform geschaltet und die kaufmännischen Angelegenheiten übernommen.
Die Generalstaatsanwaltschaft legt der 45-Jährigen auch zur Last, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht gezahlt zu haben. Die als Prostituierte beschäftigten Frauen seien nicht zur Sozialversicherung angemeldet gewesen. Insgesamt sei ein Sozialversicherungsschaden von mehr als 1,3 Millionen Euro entstanden. Zusätzlich habe die Angeschuldigte Umsatzsteuer in Höhe von 760.000 Euro hinterzogen und Lohnsteuer von mehr als 430.000 Euro nicht abgeführt.
Einer weiteren Angeschuldigten, einer 45-jährigen Chinesin mit Wohnsitz in Deutschland, wirft die Anklage die Organisation der Prostitution innerhalb der Bordelle vor. Sie soll in Absprache mit der Hauptangeschuldigten die Kommunikation zwischen den Prostituierten und den Freiern übernommen und Haus- und Hotelbesuche koordiniert haben. Ein 60-jähriger Deutscher schließlich soll die Prostituierten zu den jeweiligen Einsatzorten gebracht haben.
Der Vorwurf gegen alle drei lautet gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern, der 45-jährigen Deutschen werden außerdem das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Nach Hinweisen habe die Generalstaatsanwaltschaft zusammen mit der Bundespolizei im April 2022 die Ermittlungen aufgenommen, hieß es. Auch die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Offenbach II sei eingebunden gewesen. Im Juni 2023 seien Wohn- und Geschäftsräume sowie Bordelle durchsucht worden, die beiden nun angeschuldigten Frauen seien festgenommen worden.
Die Chinesin sitze seitdem in Untersuchungshaft, der Haftbefehl gegen die Deutsche sei gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Hanau.
N.Esteves--PC