- Rheinland-pfälzische SPD-Fraktionschefin Bätzing-Lichtenthäler nun auch Parteichefin
- NRW plant temporäres Olympiastadion für 2040
- Spitze der Grünen Jugend NRW folgt Bundesvorstand und tritt aus Partei aus
- Verfolgerduell: HSV und Paderborn lassen Punkte liegen
- Esken hat nur noch "wenig Hoffnung" für die Ampel
- Weiter ungeschlagen: Magdeburg klettert auf Rang zwei
- Ukraine meldet mindestens neun Tote bei russischem Angriff auf Krankenhaus
- Merz warnt CDU vor Liebäugeln mit AfD-Zusammenarbeit
- Aufklärung der Corona-Politik droht an "Ampel"-Streit zu scheitern
- Hisbollah bestätigt Tod von Anführer Hassan Nasrallah
- Grüne wollen in Wahlkampf auf soziale Gerechtigkeit setzen
- Bereits mindestens 44 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Nouripour: Grüne müssen bei Migration und Klima pragmatischer auftreten
- Trump will Google wegen "schlechter Geschichten" über ihn verfolgen lassen
- Blinken: China unterstützt durch Exporte Russlands Krieg in der Ukraine
- Was wäre, wenn? Bochum hadert
- Thüringer Landtag mehrheitlich für Änderung des Verfahrens bei Präsidentenwahl
- Dauer von Asylverfahren in diesem Jahr gestiegen - Schnitt liegt bei 8,2 Monaten
- Israels Armee verkündet Tod von Hisbollah-Chef Nasrallah bei Angriff in Beirut
- Wüst widerspricht Söder: Absage an Schwarz-grün nicht klug
- Fall Sinner: WADA legt Berufung beim CAS ein
- MotoGP: Martin patzt, Bagnaia verkürzt
- Israel fliegt Angriffe im Ost- und Südlibanon - Hisbollah greift Nordisrael mit Raketen an
- Hainer: Musiala "ist ein Jahrhundertfußballer"
- 121. Niederlage: Chicago White Sox historisch schlecht
- Besuch an US-Grenze zu Mexiko: Harris gibt sich entschlossen bei Einwanderungsreform
- Bayern gegen Bayer: Die großen Spiele
- Sahin erleichtert: "Am Ende verdient gewonnen"
- Reschke sieht Wirtz nicht in München
- Mindestens 44 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Israel setzt Angriffe auf Hisbollah-Ziele im Libanon fort - Iran verschärft Ton
- Italiens Präsident setzt Staatsbesuch in Nordrhein-Westfalen fort
- Nach Eklat im Thüringer Landtag: Konstituierende Sitzung geht am Samstag weiter
- Erneut Van-Gogh-Gemälde in London mit Suppe attackiert
- Argentiniens Präsident Milei will staatliche Fluggesellschaft privatisieren
- Weißes Haus: Biden will US-Streitkräfte in Nahost "bei Bedarf anpassen"
- Außenminister: USA weiter intensiv um diplomatische Lösung in Nahost bemüht
- Landtagsstreit in Thüringen: CDU erzielt Erfolg vor Verfassungsgericht
- US-Justiz klagt drei iranische Hacker wegen Eingriffs in den Wahlkampf an
- Derby-Sieg dank Guirassy: BVB wendet Krise ab
- Volkswagen senkt Prognose für das Jahr 2024
- Später Siegtreffer: Düsseldorf beendet Negativserie in Fürth
- FIFA gibt Spielorte der Klub-WM 2025 am Samstag bekannt
- Baerbock: Der Libanon darf nicht "das nächste Gaza" werden
- Lebenslange Haft für 52-Jährige in München wegen Mordes an Bekanntem von Familie
- Israelische Armee greift Hisbollah-Hauptquartier an - Kreise: Anführer Nasrallah "wohlauf"
- Angeklagter New Yorker Bürgermeister plädiert vor Gericht auf nicht schuldig
- Mindestens 17 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Israelische TV-Sender: Angriff in Beirut galt Hisbollah-Chef - Kreise: Nasrallah "wohlauf"
- Gespräch mit Gegner der Ukraine-Hilfen: Selenskyj trifft Trump in New York
BGH: Keine persönliche Haftung für Schaden durch umgekipptes Verkehrsschild
Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die im behördlichen Auftrag ein Verkehrsschild für ein Durchfahrtverbot aufstellen, haften nach dessen Umkippen nicht persönlich für den Schaden an einem Auto. Sie handelten als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Darum scheide die persönliche Haftung aus. Es ging um einen Fall aus Hessen. (Az. III ZR 15/23)
Eine Kreisstraße bei Kassel sollte erneuert werden. Die Straßenbaubehörde beauftragte ein Unternehmen mit den Bauarbeiten, das wiederum das Aufstellen von Verkehrsschildern für eine Umleitung beauftragte. Die Umleitungsbeschilderung wurde von der Behörde abgenommen. Einen Tag später fiel das Schild, welches die Umleitung ankündigte, auf ein vor einem Autohaus geparktes Auto, das dadurch beschädigt wurde.
Das Autohaus zog vor Gericht, um Schadenersatz zu erstreiten. Es machte geltend, dass das Verkehrsschild nicht ausreichend gesichert gewesen sei. Außerdem hätte das Schild nach seiner Ansicht auch anderswo aufgestellt werden können. Vor dem Amtsgericht Kassel hatte das Autohaus aber ebenso wenig Erfolg wie in der Berufung vor dem Landgericht. Auch die Revision vor dem BGH scheiterte nun.
Das Landgericht habe zu Recht die zivilrechtliche Haftung der beklagten Verkehrstechnikfirma abgelehnt, erklärte der BGH. Sie sei ausgeschlossen, weil die Mitarbeiter in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amts gehandelt hätten. In einem solchen Fall sehe das Grundgesetz vor, dass der Staat verantwortlich sei.
Die Verkehrsregelung mit Schildern sei eine hoheitliche Aufgabe, führte der BGH aus. Im konkreten Fall habe die Behörde auch vorgegeben, dass das Umleitungsschild vor dem Autohaus aufgestellt werden sollte - es habe hier keinen Spielraum gegeben.
E.Borba--PC