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Sonderermittler: Biden wird in Dokumentenaffäre nicht angeklagt
Sonderermittler: Biden wird in Dokumentenaffäre nicht angeklagt / Foto: Mandel NGAN - AFP

Sonderermittler: Biden wird in Dokumentenaffäre nicht angeklagt

In der Affäre um die Aufbewahrung geheimer Dokumente aus seiner Zeit als Vizepräsident wird US-Präsident Joe Biden nicht angeklagt. Biden habe die Dokumente zwar "vorsätzlich" behalten, eine strafrechtliche Anklage sei in dem Fall aber nicht gerechtfertigt, erklärte Sonderermittler Robert Hur am Donnerstag. Biden wirke wie ein "wohlmeinender, älterer Mann mit einem schlechten Gedächtnis".

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Das Weiße Haus begrüßte die Entscheidung, kritisierte aber "fehlerhafte und unangemessene Äußerungen" im Bericht des Sonderermittlers. Rechtsanwalt Richard Sauber verwies in dem Zusammenhang auf die Bemerkungen zu Bidens Gedächtnis.

Biden selbst zeigte sich "erfreut" über die Entscheidung, die er so erwartet habe. Die Angelegenheit sei damit "abschlossen", erklärte der Präsident. Er habe sich während seiner Zeit als Politiker "stets für den Schutz der Sicherheit Amerikas" eingesetzt, fügte Biden hinzu. "Ich nehme diese Themen ernst und niemand hat jemals daran gezweifelt."

Ende 2022 wurden in einem früher von Biden genutzten Büro rund ein Dutzend vertrauliche Regierungsunterlagen aus seiner Zeit als Vizepräsident gefunden. Anschließend wurden auch in Bidens Garage und in seinem Haus im Bundesstaat Delaware weitere geheime Dokumente entdeckt. Justizminister Merrick Garland setzte daraufhin den früheren Bundesstaatsanwalt Robert Hur als Sonderermittler im Fall Biden ein.

In den vergangenen Tagen hatten Medien bereits über ein wahrscheinliches Ausbleiben einer Klage berichtet.

F.Ferraz--PC