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Münchner Urteil gegen Vergewaltiger mit Wolfsmaske rechtskräftig
Das Urteil gegen einen Münchner Vergewaltiger mit Wolfsmaske ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, verwarf das Gericht abgesehen von marginalen Korrekturen die Revision des Manns, weil es keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil gab. Damit kommt dieser nach dem Verbüßen einer zwölfjährigen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung.
Die Vergewaltigung des elf Jahre alten Mädchens auf dem Rückweg von der Schule im Jahr 2019 hatte über München hinaus für Entsetzen gesorgt. Der bereits mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestrafte Mann hatte das Kind mit einer Wolfsmaske verkleidet überfallen und dann vergewaltigt.
Der Mann wurde bereits 2021 verurteilt, dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof aber teilweise auf. Im Mai vergangenen Jahres wurde der Mann erneut verurteilt. Das Gericht nannte ihn eine "tickende Zeitbombe".
S.Caetano--PC