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Gericht stoppt Versetzung von Schulleiterin nach Flensburg wegen Besetzungsverfahrens
Eine stellvertretende Schulleiterin ist vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Neubesetzung der Schulleiterstelle eines Gymnasiums in Flensburg vorgegangen. Das Landesbildungsministerium muss das ursprüngliche Besetzungsverfahren weiterführen, wie das Gericht am Freitag in Schleswig erklärte. Die Stelle war ursprünglich ausgeschrieben und sollte nach der sogenannten Bestenauslese besetzt werden.
Das bedeutet, dass die neue Schulleitung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt werden sollte. Es gab mindestens zwei Bewerberinnen, die stellvertretende Schulleiterin und eine weitere Kandidatin. Letztere zog ihre Bewerbung aber zurück. Der stellvertretenden Schulleiterin wurde abgesagt. Daraufhin entschied sich das Ministerium, eine Schulleiterin von der Nordseeinsel Sylt nach Flensburg zu versetzen und den Posten der Schulleitung mit ihr zu besetzen.
Dagegen wandte sich die stellvertretende Schulleiterin an das Gericht, das ihr nun Recht gab. Zwar dürfe das Ministerium als Dienstherr grundsätzlich entscheiden, ob eine Stelle durch Beförderung oder Versetzung besetzt werde, erklärte es. Wenn der Dienstherr sich aber einmal für die leistungsbezogene Besetzung entschieden habe, müsse auch nach den leistungsbezogenen Kriterien entschieden werden.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium und die Sylter Schulleiterin können dagegen noch mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig vorgehen.
R.Veloso--PC