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Haftstrafen und Sozialstunden in Prozess um Randale vor Diskothek in Trier
Haftstrafen und Sozialstunden in Prozess um Randale vor Diskothek in Trier / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Haftstrafen und Sozialstunden in Prozess um Randale vor Diskothek in Trier

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Trier hat im Fall von Randalen vor einer Diskothek vor knapp einem Jahr elf Angeklagte zu Haftstrafen und Sozialstunden verurteilt. Zwei von ihnen sollen wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für anderthalb Jahre sowie ein Jahr und drei Monate in Haft, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Eine Strafe davon ist eine Jugendstrafe.

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Zudem wurde im Fall von zwei Angeklagten die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die restlichen sieben wurden unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verwarnt und erhielten teils Auflagen wie Sozialstunden und Geldzahlungen an Vereine. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zehn Männer und eine Frau Teil einer Gruppe waren, die mehrere Polizisten im Rahmen eines Einsatzes vor einer Diskothek verletzt und mit Gegenständen beworfen hatten.

Zu dem Einsatz kam es in der Nacht zum 17. Februar. Zwischen zwei Gruppen kam es in der Diskothek zu körperlichen Auseinandersetzungen. Daran waren zwei der Verurteilten beteiligt. Beide wurden durch den Sicherheitsdienst nach draußen gebracht. Auf dem Parkplatz versammelten sich Freunde und Begleiter der Männer, die zunehmend aggressiver gegen den Sicherheitsdienst wurden.

Die hinzugerufene Polizei bildete daraufhin eine Kette, um die beiden Gruppen voneinander zu trennen und neue Angriffe auf den Sicherheitsdienst zu vermeiden. Zunächst beruhigte sich die aufgeheizte Stimmung. Dann allerdings kamen weitere Menschen hinzu, darunter einige der nun Verurteilten.

Einer von ihnen wollte direkt auf den Sicherheitsdienst losgehen. Von der rund 25-köpfigen Gruppe wurde er zunächst noch davon abgehalten. Jedoch versuchte er plötzlich, die Polizeikette gewaltsam zu durchbrechen. Dabei schlug er einem Beamten mit der Faust gegen den Kopf. Ein weiterer der nun Verurteilten folgte ihm und griff einen weiteren Polizisten an. Der Polizist wurde aber nicht getroffen.

Als die beiden Angreifer zu Boden gebracht und fixiert wurden, lief dann die verurteilte Frau zu ihnen hin und versuchte, ihre Handtasche gegen den Kopf eines Beamten zu schlagen. Dies wurde aber verhindert. Fast zeitgleich eskalierte die Situation. Aus der mittlerweile rund 40-köpfigen Gruppe wurde mit Gegenständen nach den Polizisten geworfen.

Zehn der elf Verurteilten waren bereits vorbestraft. Einer befindet sich in Untersuchungshaft. Weil einige der Verurteilten zur Tatzeit noch minderjährig waren, wurde vor der Jugendkammer verhandelt.

M.A.Vaz--PC