- Sprecher: UN-Friedenstruppen im Libanon können nicht patrouillieren
- US-Außenamt: Begrenzte Bodeneinsätze Israels im Libanon "derzeit" im Gange
- Jahrestag verkündeter Annexionen: Putin bekräftigt Entschlossenheit in Ukraine
- Thüringen: CDU, BSW und SPD kündigen weitere Sondierungsrunde für Mittwoch an
- Wegen Attentatsversuch auf Trump angeklagter Mann beteuert Unschuld
- AfD-Politiker Halemba darf in Partei bleiben - Ämtersperre für 18 Monate
- Ab 2026: Renault baut keine Formel-1-Motoren mehr
- Russland plant für 2025 Erhöhung seiner Militärausgaben um 30 Prozent
- Nach Tod Nasrallahs: Israel und Hisbollah setzen weiter auf Konfrontation
- Hirntumor: Basketball-Ikone Mutombo mit 58 Jahren gestorben
- Campact-Chef mahnt bei Grünen mehr Glaubwürdigkeit beim Klimaschutz an
- US-Schauspielerin Julia Roberts erhält Ehren-César für ihr Lebenswerk
- Scholz sieht Jobturbo für Geflüchtete als Erfolg - Heil: Noch viel zu tun
- Berichte: Pistorius will in Hannover für den Bundestag kandidieren
- Rechnungshof: EU-Länder setzen Umweltvorgaben für Landwirtschaft nicht um
- Auf Laub ausgerutscht: Frau scheitert in München mit Klage auf Entschädigung
- Evakuierung von Botschaftspersonal: Bundeswehr-Maschine nach Beirut gestartet
- Weiterer Eilantrag zu Waffenexporten nach Israel scheitert vor Berliner Gericht
- Freie-Wähler-Fraktion in rheinland-pfälzischem Landtag schrumpft auf Mindestgröße
- Handelsstreit mit China: Draghi fordert EU zu "vorsichtigem" Vorgehen auf
- Zehn Jahre Haft nach Tod von eingeschleuster Geflüchteter durch Stromschlag
- Mindestens hundert Todesopfer durch Sturm "Helene" in den USA
- Lauterbach startet Informationskampagne zu elektronischer Patientenakte
- Urteil in Berlin: Hakenkreuz auf Maske in Beitrag über Coronamaßnahmen strafbar
- Alonso hofft auf Offensivpower gegen Milan
- Neue Pläne für AfD-Verbotsverfahren stoßen auf geteiltes Echo
- Putin: Russland wird "alle seine Ziele" in der Ukraine erreichen
- Digitaler Ausweis: Bundesregierung plant Identifikation über das Smartphone
- U23-Weltmeister Behrens unterschreibt bei Visma-Lease a bike
- Anstieg von mehr als tausend Prozent bei antisemitischen Vorfällen in Bayern
- In Österreich zeichnen sich nach FPÖ-Sieg zähe Koalitionsverhandlungen ab
- Inflation sinkt im September voraussichtlich auf 1,6 Prozent
- Baerbock warnt vor russischer Desinformation und Wahlbeeinflussung
- Zum Schutz der Delphine: EU will Fischerei in der Biskaya zeitweise beschränken
- Tempo der Meereserwärmung hat sich seit 2005 nahezu verdoppelt
- Frankreichs Rechtspopulistin Le Pen weist zum Prozessauftakt Vorwürfe zurück
- Verdächtiger nach Fund von Frauenleiche in Rheinland-Pfalz festgenommen
- Bundeskartellamt stellt auch Microsoft unter verschärfte Beobachtung
- "Etwas Besonderes": Champions League zurück in Stuttgart
- Venezuelas Oppositionsführerin Machado mit Vaclav-Havel-Preis des Europarats ausgezeichnet
- Widerstand in SPD-Fraktion gegen Asylreform wächst - Erklärung von 35 Abgeordneten
- Prozess gegen fünf Angeklagte nach Erstechen von Mann in Berlin begonnen
- Wetterdienst: September in Deutschland ungewöhnlich nass und teils sehr warm
- Grüne wollen auf Zukunftskongress neu Schwung holen
- Medien: Szczesny bei Barca zum Medizincheck
- Hisbollah-Vizechef: Miliz nach Nasrallahs Tod für weitere Angriffe Israels gerüstet
- Merckx würdigt Pogacar: "Steht über mir"
- Prozess wegen Mordes an Sexualpartner in Berlin begonnen
- Opferbeauftragte fordert Entschädigung für DDR-Vertragsarbeiter aus Mosambik
- Ende einer Ära: Letztes Kohlekraftwerk in Großbritannien macht dicht
BGH erlaubt Bericht über Kreuzzeichen von Gänswein auf Schumachers Stirn
Über ein Kreuzzeichen des früheren Papstsekretärs Georg Gänswein auf der Stirn von Michael Schumacher darf berichtet werden. Das Interesse des mehrfachen Formel-1-Weltmeisters am Schutz seines Persönlichkeitsrechts wiege hier nicht schwerer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Das Kreuzzeichen sei eine übliche und erwartbare Geste eines Geistlichen.
Der BGH bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Schumacher war 2013 bei einem Skiunfall verunglückt. Seitdem hat er sich vollständig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Gänswein besuchte ihn 2016 zu Hause und erzählte im Jahr 2018 Medien davon.
Zwar dürfe über verschiedene Einzelheiten des Besuchs nicht berichtet werden, entschied der BGH schon im März dieses Jahres. Dass Gänswein zum Abschied mit dem Daumen ein Kreuz auf Schumachers Stirn gezeichnet haben will, lasse aber keine Rückschlüsse auf den konkreten Gesundheitszustand zu.
Diese Auffassung bestätigte er nun bei seinem Urteil über einen Artikel der "Freizeit Revue" von 2018, die über Gänsweins Aussagen in anderen Medien berichtete. Die Zeitschrift habe ihre Informationen nicht auf rechtswidrige oder indiskrete Weise erlangt, sondern der hohe katholische Geistliche selbst habe sie der Presse preisgegeben, erklärte der BGH.
Das entspreche nicht den Gepflogenheiten anderer Vertrauter des früheren Rennfahrers. Die Öffentlichkeit habe auch ein Interesse an der kritischen Auseinandersetzung der Presse damit.
A.Silveira--PC