- Biden besucht am Mittwoch vom Sturm getroffenen Bundesstaat North Carolina
- Atletico nach Derby hart: "Lebenslänglich" und Maskenverbot
- "New York Times" ruft zur Wahl von Kamala Harris auf
- Weißes Haus: Sturm "Helene" könnte bis zu 600 Tote zur Folge haben
- Sprecher: UN-Friedenstruppen im Libanon können nicht patrouillieren
- US-Außenamt: Begrenzte Bodeneinsätze Israels im Libanon "derzeit" im Gange
- Jahrestag verkündeter Annexionen: Putin bekräftigt Entschlossenheit in Ukraine
- Thüringen: CDU, BSW und SPD kündigen weitere Sondierungsrunde für Mittwoch an
- Wegen Attentatsversuch auf Trump angeklagter Mann beteuert Unschuld
- AfD-Politiker Halemba darf in Partei bleiben - Ämtersperre für 18 Monate
- Ab 2026: Renault baut keine Formel-1-Motoren mehr
- Russland plant für 2025 Erhöhung seiner Militärausgaben um 30 Prozent
- Nach Tod Nasrallahs: Israel und Hisbollah setzen weiter auf Konfrontation
- Hirntumor: Basketball-Ikone Mutombo mit 58 Jahren gestorben
- Campact-Chef mahnt bei Grünen mehr Glaubwürdigkeit beim Klimaschutz an
- US-Schauspielerin Julia Roberts erhält Ehren-César für ihr Lebenswerk
- Scholz sieht Jobturbo für Geflüchtete als Erfolg - Heil: Noch viel zu tun
- Berichte: Pistorius will in Hannover für den Bundestag kandidieren
- Rechnungshof: EU-Länder setzen Umweltvorgaben für Landwirtschaft nicht um
- Auf Laub ausgerutscht: Frau scheitert in München mit Klage auf Entschädigung
- Evakuierung von Botschaftspersonal: Bundeswehr-Maschine nach Beirut gestartet
- Weiterer Eilantrag zu Waffenexporten nach Israel scheitert vor Berliner Gericht
- Freie-Wähler-Fraktion in rheinland-pfälzischem Landtag schrumpft auf Mindestgröße
- Handelsstreit mit China: Draghi fordert EU zu "vorsichtigem" Vorgehen auf
- Zehn Jahre Haft nach Tod von eingeschleuster Geflüchteter durch Stromschlag
- Mindestens hundert Todesopfer durch Sturm "Helene" in den USA
- Lauterbach startet Informationskampagne zu elektronischer Patientenakte
- Urteil in Berlin: Hakenkreuz auf Maske in Beitrag über Coronamaßnahmen strafbar
- Alonso hofft auf Offensivpower gegen Milan
- Neue Pläne für AfD-Verbotsverfahren stoßen auf geteiltes Echo
- Putin: Russland wird "alle seine Ziele" in der Ukraine erreichen
- Digitaler Ausweis: Bundesregierung plant Identifikation über das Smartphone
- U23-Weltmeister Behrens unterschreibt bei Visma-Lease a bike
- Anstieg von mehr als tausend Prozent bei antisemitischen Vorfällen in Bayern
- In Österreich zeichnen sich nach FPÖ-Sieg zähe Koalitionsverhandlungen ab
- Inflation sinkt im September voraussichtlich auf 1,6 Prozent
- Baerbock warnt vor russischer Desinformation und Wahlbeeinflussung
- Zum Schutz der Delphine: EU will Fischerei in der Biskaya zeitweise beschränken
- Tempo der Meereserwärmung hat sich seit 2005 nahezu verdoppelt
- Frankreichs Rechtspopulistin Le Pen weist zum Prozessauftakt Vorwürfe zurück
- Verdächtiger nach Fund von Frauenleiche in Rheinland-Pfalz festgenommen
- Bundeskartellamt stellt auch Microsoft unter verschärfte Beobachtung
- "Etwas Besonderes": Champions League zurück in Stuttgart
- Venezuelas Oppositionsführerin Machado mit Vaclav-Havel-Preis des Europarats ausgezeichnet
- Widerstand in SPD-Fraktion gegen Asylreform wächst - Erklärung von 35 Abgeordneten
- Prozess gegen fünf Angeklagte nach Erstechen von Mann in Berlin begonnen
- Wetterdienst: September in Deutschland ungewöhnlich nass und teils sehr warm
- Grüne wollen auf Zukunftskongress neu Schwung holen
- Medien: Szczesny bei Barca zum Medizincheck
- Hisbollah-Vizechef: Miliz nach Nasrallahs Tod für weitere Angriffe Israels gerüstet
EuGH: Behörden dürfen Beschäftigten Kopftuchtragen im Dienst verbieten
Behörden dürfen ihren Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs oder anderer sichtbarer Zeichen religiöser Überzeugung am Arbeitsplatz einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge verbieten. Eine solche Regel sei nicht diskriminierend, sofern sie der Schaffung eines "vollständig neutralen Verwaltungsumfelds" diene sowie "allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal" angewandt werde, entschied das Gericht am Dienstag in Luxemburg. Bedingung sei zudem, dass sie sich auf das "absolut Notwendige" beschränke. (Az C-148/22)
Der EuGH entschied in einem Fall aus Belgien. Die Stadt Ans hatte einer muslimischen Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuchs bei ihrer Arbeit im öffentlichen Dienst verboten, wogegen die Frau vor dem Arbeitsgericht in Lüttich wegen Diskriminierung und Verletzung ihrer Religionsfreiheit klagte. Dieses legte den Fall dem EuGH vor, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.
Die Luxemburger Richterinnen und Richter stellten klar, dass ein solches Verbot innerhalb einer öffentlichen Verwaltung im Sinn der Durchsetzung einer "Politik der strikten Neutralität" für alle Beschäftigten gemäß EU-Recht als "sachlich gerechtfertigt" gelte. Es seien allerdings auch andere Regeln gestattet. EU-Mitgliedsstaaten und ihre untergeordneten staatlichen Einheiten hätten generell einen "Wertungsspielraum" bei der Ausgestaltung der Neutralität im öffentlichen Dienst an den spezifischen Arbeitsplätzen.
So könne eine öffentliche Verwaltung das Verbot des sichtbaren Tragens von Zeichen religiöser Überzeugungen auch auf Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr beschränken oder diese generell für ihre Beschäftigten gestatten, betonte das Gericht. Entscheidend sei aus Sicht des EU-Rechts allerdings, dass das Ziel jeweils "in kohärenter und systematischer Weise" verfolgt werde und sich die getroffenen Maßnahmen "auf das absolut Notwendige" beschränken. Ob diese Anforderungen erfüllt seien, müssten die nationalen Gerichte prüfen.
X.Brito--PC