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Kirchengericht entlässt verurteilten saarländischen Priester wegen Missbrauchs
Kirchengericht entlässt verurteilten saarländischen Priester wegen Missbrauchs / Foto: Valentine CHAPUIS - AFP/Archiv

Kirchengericht entlässt verurteilten saarländischen Priester wegen Missbrauchs

Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat einen verurteilten saarländischen Priester aus dem rheinland-pfälzischen Bistum Trier wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. Der frühere Pfarrer von Freisen im Saarland sei vom Kirchengericht des sexuellen Missbrauchs von fünf Menschen für schuldig befunden worden, teilte das Erzbistum am Donnerstag mit.

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Das Kölner Kirchengericht bezog ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken aus dem Februar mit ein. Dieses hatte den Mann wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 1997 einen damals 14-Jährigen sexuell genötigt hatte.

Gegen den Mann wurde seit März 2018 ein kirchlicher Strafprozess geführt. Zuvor hatte schon das Bistum Trier eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Der Mann sei in allen Fällen schuldig gesprochen worden. Über die fünf Opfer hinaus erkenne das Bistum Trier weitere Menschen als Betroffene des sexuellen Missbrauchs an.

Ihre Fälle seien aus mehreren Gründen nicht im kirchlichen Verfahren berücksichtigt worden. Teilweise hätten die Betroffenen das im kirchlichen Gesetz festgeschriebene Schulzeitalter überschritten. In anderen Fällen hätten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Anklageerhebung ergeben. Teilweise hätten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften für das kirchliche Verfahren zu lange gezogen.

"Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können", erklärte der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls seien Fehler passiert.

Das Urteil des Kölner Kirchengerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Priester kann Einspruch beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre einlegen.

T.Resende--PC