- Baerbock: BSW-Erfolg zeigt das Verfangen russischer Propaganda
- Höhere Sozialausgaben lassen Defizit der Kommunen deutlich steigen
- Zahl ausländischer Gäste rund um Spielorte während Fußball-EM deutlich gestiegen
- Hisbollah feuert Geschosse auf den Norden Israels ab
- Richter im US-Bundesstaat Georgia kippt restriktives Abtreibungsgesetz
- SPD-Generalsekretär Kühnert: Nicht genug Beweise für AfD-Verbot
- Hafenarbeiter an der US-Ostküste treten in den Streik
- E-Scooter von Tier heißen künftig Dott
- Baseball: Trauer um "Hit King" Pete Rose
- Podolski über Köln: "Kann alles passieren"
- Trickspiel: St. Brown schreibt mit Touchdownpass Geschichte
- US-Verteidigungsminister warnt Iran vor "ernsten Konsequenzen" bei Angriff auf Israel
- Olympia kein Thema: Triathlon-Weltmeisterin Philipp sucht Ziele
- Struff kritisch: "Turnierkalender viel zu voll"
- Studie: Deutschland hinkt bei Energie-, Verkehrs- und Wärmewende hinterher
- Israel startet "begrenzten und gezielten Bodeneinsatz" gegen Hisbollah im Südlibanon
- China feiert 75-jähriges Bestehen der Volksrepublik
- Baerbock empfängt Außenminister der Westbalkan-Staaten
- Frankreichs Premierminister Barnier will Regierungsprogramm vorstellen
- Verdienstorden für Fußballtrainer Jürgen Klopp und Kabarettist Gerhard Polt
- Neue mexikanische Präsidentin Sheinbaum wird vereidigt
- Wahl von Ishiba zum neuen Ministerpräsidenten von Japan
- US-Vizekandidaten Vance und Walz treten zum TV-Duell gegeneinander an
- Mark Rutte tritt als Nato-Generalsekretär an
- Sächsischer Landtag kommt zu konstituierender Sitzung zusammen
- Ehemaliger US-Präsident Jimmy Carter wird 100 Jahre alt
- Armee: Israel startet "begrenzten und gezielten Bodeneinsatz" gegen Hisbollah im Südlibanon
- Biden besucht am Mittwoch vom Sturm getroffenen Bundesstaat North Carolina
- Atletico nach Derby hart: "Lebenslänglich" und Maskenverbot
- "New York Times" ruft zur Wahl von Kamala Harris auf
- Weißes Haus: Sturm "Helene" könnte bis zu 600 Tote zur Folge haben
- Sprecher: UN-Friedenstruppen im Libanon können nicht patrouillieren
- US-Außenamt: Begrenzte Bodeneinsätze Israels im Libanon "derzeit" im Gange
- Jahrestag verkündeter Annexionen: Putin bekräftigt Entschlossenheit in Ukraine
- Thüringen: CDU, BSW und SPD kündigen weitere Sondierungsrunde für Mittwoch an
- Wegen Attentatsversuch auf Trump angeklagter Mann beteuert Unschuld
- AfD-Politiker Halemba darf in Partei bleiben - Ämtersperre für 18 Monate
- Ab 2026: Renault baut keine Formel-1-Motoren mehr
- Russland plant für 2025 Erhöhung seiner Militärausgaben um 30 Prozent
- Nach Tod Nasrallahs: Israel und Hisbollah setzen weiter auf Konfrontation
- Hirntumor: Basketball-Ikone Mutombo mit 58 Jahren gestorben
- Campact-Chef mahnt bei Grünen mehr Glaubwürdigkeit beim Klimaschutz an
- US-Schauspielerin Julia Roberts erhält Ehren-César für ihr Lebenswerk
- Scholz sieht Jobturbo für Geflüchtete als Erfolg - Heil: Noch viel zu tun
- Berichte: Pistorius will in Hannover für den Bundestag kandidieren
- Rechnungshof: EU-Länder setzen Umweltvorgaben für Landwirtschaft nicht um
- Auf Laub ausgerutscht: Frau scheitert in München mit Klage auf Entschädigung
- Evakuierung von Botschaftspersonal: Bundeswehr-Maschine nach Beirut gestartet
- Weiterer Eilantrag zu Waffenexporten nach Israel scheitert vor Berliner Gericht
- Freie-Wähler-Fraktion in rheinland-pfälzischem Landtag schrumpft auf Mindestgröße
Abschleppfirma scheitert vor BGH mit Forderung nach 5000 Euro Standgebühr
Obwohl ein abgeschlepptes Auto in Sachsen mehr als ein Jahr lang beim Abschleppunternehmen stand, bekommt dieses nur Standgebühren für fünf Tage. Die Gebühren dürften nur so lange erhoben werden, bis der Halter sein Auto zurückfordert, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag. Im dem Streitfall hatte das Unternehmen das Auto zunächst nicht wieder zurückgegeben. (Az. V ZR 192/22)
Der Kläger hatte seiner Schwester das Auto geliehen. Die Frau parkte im Oktober 2020 unbefugt auf einem Privatgrundstück. Das Auto wurde abgeschleppt und beim Abschleppunternehmen abgestellt. Dieses schrieb den Halter nicht an - er fand aber nach wenigen Tagen selbst heraus, wo sein Auto stand, und forderte es zurück. Darauf reagierte das Unternehmen nicht.
Der Mann zog vor Gericht. Erst im Prozess forderte die Abschleppfirma, dass er die Kosten für das Abschleppen sowie eine Standgebühr von 15 Euro pro Tag zahlen solle. Bis zur Verhandlung vor dem Dresdner Landgericht stand der Wagen 329 Tage auf dem Gelände der Firma. Die geforderte Summe an Standgebühren stieg auf fast 5000 Euro.
Das Landgericht verurteilte das Abschleppunternehmen im Januar 2022 dazu, das Auto herauszugeben. Im Gegenzug sollte der Halter die knapp 5000 Euro plus Abschleppkosten bezahlen. Dagegen wehrte er sich vor dem Oberlandesgericht. Dieses entschied, dass er zwar für das Abschleppen bezahlen müsse. Eine Standgebühr dürfe das Unternehmen allerdings nur für fünf Tage erheben. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof nun bestätigt.
Zwar könnten für einen längeren Zeitraum Standgebühren verlangt werden, wenn der Halter nicht zahlen wolle, erklärte der BGH. In dem Fall aus Sachsen war die Lage aber anders. Hier reagierte das Abschleppunternehmen zunächst nicht und bot somit gar nicht erst ordnungsgemäß an, das Auto gegen eine Gebühr zurückzugeben.
E.Paulino--PC