- Fußballtrainer Jürgen Klopp und Kabarettist Gerhard Polt mit Verdienstorden geehrt
- CDU-Politiker Dierks ist neuer Präsident von sächsischem Landtag
- Sechs Festnahmen bei bundesweitem Einsatz gegen Missbrauchsplattform in Darknet
- Erneuerbare decken von Januar bis September 56 Prozent des Strombedarfs
- Tödliche Prügelattacke in München: Hauptverdächtiger in Düsseldorf gefasst
- Bereits mindestens 130 Tote durch Sturm "Helene" in den USA - Hunderte Vermisste
- ADAC: Raststätten in Deutschland schlecht auf Campingfahrzeuge vorbereitet
- Neuer Nato-Generalsekretär Rutte nennt Ukraine vorrangig
- Israel meldet "intensive Kämpfe" nach Beginn von "begrenztem" Bodeneinsatz im Libanon
- Klopp erhält Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
- Konstituierende Sitzung von sächsischem Landtag beginnt mit Mahnung zu Fairness
- Chinesin in Leipzig unter Spionageverdacht festgenommen
- Regierungsberater beklagen weiter hohe Bürokratiekosten - aber loben erste Erfolge
- Bundeskartellamt kritisiert fehlenden Wettbewerb bei Ladesäulen für E-Autos
- Studie: Datenschutz-Aufwand nimmt bei vielen Unternehmen in Deutschland zu
- Inflation im Euroraum im September erstmals seit 2021 wieder unter zwei Prozent
- Auto-Experte: Hersteller setzen auf Preissteigerungen bei Verbrennern
- Krankenkasse: Anteil berufstätiger Männer bei Depressionen so hoch wie nie
- Ermittlungen nach Tod von Zehnjährger in bayerischem Kinderheim eingestellt
- Wikileaks-Gründer Assange fordert besseren Schutz für Journalisten
- Überraschendes Comeback: Schwalb übernimmt in Erlangen
- Lage in Nahost: Lufthansa verlängert Flugstopp nach Beirut und Tel Aviv
- Scharfe Kritik an Scholz' Ukraine-Politik vom Chef des Verteidigungsausschusses
- Statistisches Bundesamt: Abwanderung junger Menschen aus Ostdeutschland geht weiter
- Karlsruhe: Befugnisse von BKA bei Datensammeln teils verfassungswidrig
- Gewalt und Todesdrohungen gegen Mutter rechtfertigen alleiniges Sorgerecht
- Adnoc aus Abu Dhabi einigt sich mit Chemiekonzern Covestro auf Übernahmeangebot
- Verdächtiger nach Fund von Frauenleiche in Rheinland-Pfalz in Untersuchungshaft
- Hochwasserlage an Oder in Brandenburg entspannt sich endgültig
- Neuer Nato-Generalsekretär Rutte sieht Ukraine als Priorität
- Japanisches Parlament bestätigt Ishiba als neuen Ministerpräsidenten
- Israls Armee meldet "schwere Gefechte" im Süden des Libanon
- Baerbock: BSW-Erfolg zeigt das Verfangen russischer Propaganda
- Höhere Sozialausgaben lassen Defizit der Kommunen deutlich steigen
- Zahl ausländischer Gäste rund um Spielorte während Fußball-EM deutlich gestiegen
- Hisbollah feuert Geschosse auf den Norden Israels ab
- Richter im US-Bundesstaat Georgia kippt restriktives Abtreibungsgesetz
- SPD-Generalsekretär Kühnert: Nicht genug Beweise für AfD-Verbot
- Hafenarbeiter an der US-Ostküste treten in den Streik
- E-Scooter von Tier heißen künftig Dott
- Baseball: Trauer um "Hit King" Pete Rose
- Podolski über Köln: "Kann alles passieren"
- Trickspiel: St. Brown schreibt mit Touchdownpass Geschichte
- US-Verteidigungsminister warnt Iran vor "ernsten Konsequenzen" bei Angriff auf Israel
- Olympia kein Thema: Triathlon-Weltmeisterin Philipp sucht Ziele
- Struff kritisch: "Turnierkalender viel zu voll"
- Studie: Deutschland hinkt bei Energie-, Verkehrs- und Wärmewende hinterher
- Israel startet "begrenzten und gezielten Bodeneinsatz" gegen Hisbollah im Südlibanon
- China feiert 75-jähriges Bestehen der Volksrepublik
- Baerbock empfängt Außenminister der Westbalkan-Staaten
Kein Geld für medizinisches Cannabis: Kranker scheitert vor Oberlandesgericht
Ein an der seltenen Glasknochenkrankheit leidender Mann ist vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf (OLG) mit einer Klage gegen seine private Krankenversicherung auf Kostenerstattung für medizinisches Cannabis gescheitert. Wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte, sind die im Versicherungsvertrag definierten Bedingungen nicht erfüllt. (Az.: I-13 U 222/22)
Bei der beim Kläger konkret feststellbaren gesundheitlichen Symptomatik sei Medizinalcannabis "nach heutiger medizinischer Einschätzung und aktuellem Wissensstand" nicht als schulmedizinisch anerkannte Behandlung anzusehen, erklärte das OLG.
Cannabis sei auch keine Methode, die sich im konkreten Fall "in der Praxis" als ebenso erfolgversprechend wie schulmedizinische Ansätze erwiesen habe. Der Mann habe zudem nicht nachweisen können, dass herkömmliche Therapien bei ihm nicht wirkten oder gravierende Nebenwirkungen verursachten.
Nach Feststellungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen sei zudem mangels ausreichender Datengrundlage nicht erwiesen, dass eine medizinische Cannabistherapie bei der konkreten krankheitsbedingten Schmerzsymtomatik des Klägers eine Linderung verspreche, betonte der zuständige Senat in dem am Dienstag ergangenen Urteil.
Mit diesem wies es die Berufung des Manns gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach zurück. "Grundsätzlich" komme bei der Glasknochenkrankheit eine Erstattung der Kosten von Medizinalcannabis durch dessen Versicherung laut Vertrag aber "in Betracht".
In Deutschland kann medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Qualität seit 2017 schwerkranken Patientinnen und Patienten als alternative Therapie in Einzelfällen verschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte müsse dabei strikte arznei- und betäubungsmittelrechtliche Vorgaben beachten.
Eine staatliche Cannabisagentur steuert und kontrolliert den Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland. Voraussetzung für die Verschreibung ist unter anderem, dass es keine Alternative gibt und eine positive Symptombeeinflussung zu erwarten ist.
F.Ferraz--PC