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BGH verkündet Donnerstag Urteil zu Zigaretten-Ausgabeautomaten in Supermärkten
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (8.45 Uhr) sein Urteil zu Ausgabeautomaten für Zigaretten in Supermärkten. Umstritten ist, inwieweit auch dabei die für Zigarettenschachteln vorgeschriebenen Schockbilder und Warnhinweise sichtbar sein müssen. (Az. I ZR 176/19)
Der BGH hatte die Klage einer Nichtraucherinitiative gegen den Betreiber von zwei Supermärkten in München zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dieser entschied, dass die Zigarettenschachteln und damit auch die Fotos und Warnhinweise nicht sichtbar sein müssen. Ob der Ausgabeautomat Schockfotos und Warnhinweise zeigen muss, hängt danach von der Aufmachung ab. Abschließend urteilt in dem Streit nun wieder der BGH.
E.Borba--PC