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Auto absichtlich in Gegenverkehr gelenkt - Landgericht Nürnberg verhängt Jugendstrafe
Weil er sein Auto in suizidaler Absicht in den Gegenverkehr steuerte, ist ein 18-Jähriger in Nürnberg zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass er im Januar nahe dem bayerischen Mühlhausen einen Frontalzusammenstoß provoziert hatte. Der Fahrer des anderen Autos starb, seine Beifahrerin wurde verletzt.
Das Gericht sprach ihn nun unter anderem des Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Es habe angenommen, dass der 18-Jährige wegen einer depressiven Verstimmung vermindert schuldfähig gewesen sei. Zudem seien aber die schweren Folgen des Zusammenstoßes berücksichtigt worden.
Dem 18-Jährigen wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage können noch dagegen vorgehen. Die Staatsanwaltschaft forderte der Sprecherin zufolge vier Jahre Jugendstrafe, die Verteidigung plädierte auf zweieinhalb Jahre. Die Nebenkläger - die Familie des Getöteten - wollten eine längere Strafe von zehn Jahren.
A.P.Maia--PC