- Scholz bespricht mit Macron bilaterale und internationale Themen
- Dieselskandal: Österreichische VW-Kunden erhalten 23 Millionen Euro Entschädigung
- Neuer Tourismusrekord in Spanien in diesem Sommer bei ausländischen Gästen
- Mann in Thüringen mit Würgeschlange in Tüte unterwegs
- Deutsches Rotes Kreuz bringt knapp sieben Tonnen Hilfsgüter in den Libanon
- Starmer besucht Brüssel: McAllister für EU-Sicherheitspartnerschaft mit London
- Bahnarbeiter stirbt bei Zugunfall in Rheinland-Pfalz
- Zahl der Todesopfer bei Schusswaffenangriff in Tel Aviv steigt auf sieben
- Gewerkschaft kritisiert angekündigte Standortschließungen bei Coca-Cola scharf
- Verbraucherzentrale: Serviceportal leitet tausende Wohngeldanträge falsch weiter
- EU-Gericht bestätigt Verbot von Rechtsberatung für russische Regierung und Firmen
- "Highlightspiele": Frankfurts Vorfreude auf Besiktas und Bayern
- Israels Botschafter warnt nach Angriff des Iran auf Israel vor Gefahr auch für Europa
- Wagenknecht grenzt sich von Höcke und AfD ab
- Handelsstreit mit China: BMW-Chef Zipse fordert Nein zu EU-Zöllen auf E-Autos
- Durchsuchungen wegen rechtsextremen Angriffs auf CSD in sächsischem Döbeln
- Bei FPÖ-Regierung: Deutsche Politiker hinterfragen Geheimdienst-Kooperation mit Wien
- Grüne kritisieren Teilnahme von SPD-Politiker Stegner an Berliner Pazifismus-Demo
- Plattform X will Strafe in Brasilien zahlen - Sperre könnte aufgehoben werden
- Prozess um Messerangriff auf Vierjährige in Supermarkt in Ravensburg begonnen
- Prozess gegen Querdenken-Gründer Ballweg wegen Betrugsversuchen in Stuttgart begonnen
- Raketen auf Israel: Scholz und von der Leyen werfen Iran Eskalation vor
- Zwei Tote bei Brand nach Explosion auf Campingplatz in Niedersachsen
- Gysi hält endgültigen Untergang der Linkspartei für denkbar
- AfD-Ehrenvorsitzender Gauland kündigt Rückzug aus der aktiven Politik an
- Hisbollah meldet Kämpfe mit israelischen Truppen auf beiden Seiten der Grenze
- Bild-Zeitung: Gladbachs Kleindienst erstmals im DFB-Kader
- Ratingagentur S&P senkt langfristige Kreditwürdigkeit Israels wegen Konflikts ab
- Scholz wirft Iran gefährliche Eskalation vor - und fordert Waffenruhe
- China und Russland wollen Zusammenarbeit "dauerhaft ausbauen"
- Staatsanwaltschaften erledigen über 5,5 Millionen Verfahren
- Schwesig warnt FDP vor Blockade von Rentenpaket - kein Verständnis dafür im Osten
- Polizei: Explosionen nahe der israelischen Botschaft in Kopenhagen
- Geschäftsklima im Autosektor leicht verbessert - Weiter tief negativer Bereich
- Kane will die "Champions League gewinnen"
- "M10 Memorial": Maradona bekommt Ruheplatz in Buenos Aires
- Britischer Premier Starmer will "pragmatischere" und "reifere" Beziehung zu EU
- WNBA: Fiebich und Sabally mit Liberty vor Finaleinzug
- VfB hadert: "Müssen zwingender werden"
- Gnabry: "Ich wollte nicht weg"
- Arteta würdigt "unglaublichen" Havertz
- Adeyemi: Dank Brokkoli in Gala-Form
- DEL-Start verpatzt: Haie nach Gegentorflut frustriert
- Leverkusen zuhause eine Macht: "Seriös und erwachsen"
- Scholz empfängt französischen Präsidenten Macron
- Von der Leyen empfängt britischen Premier Starmer
- Kabinett befasst sich mit Gesetz zu höheren Strafen für Geldautomatensprengungen
- Macron verurteilt iranische Angriffe auf Israel
- TV-Duell zwischen US-Vizekandidaten Vance und Walz begonnen
- Ministerin Lemke schließt One-Man-Show von Habeck bei Grünen aus
EuGH: Pedelec fällt nicht unter Haftpflichtversicherungspflicht für Kraftfahrzeuge
Ein Pedelec fällt nicht unter die Haftpflichtversicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Grund dafür sei, dass es nicht ausschließlich von einem Motor angetrieben werde, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in seinem Urteil zu einem belgischen Fall. Die Frage des belgischen Gerichts bezog sich auf eine alte europäische Richtlinie, die bereits ersetzt wurde. (Az. C-286/22)
Im konkreten Fall ging es um einen schweren Verkehrsunfall. Ein Pedelec-Fahrer wurde von einem Auto angefahren und so schwer verletzt, dass er einige Monate später starb. Vor den belgischen Gerichten wurde über eine mögliche Entschädigung verhandelt. Der Pedelec-Fahrer hätte nach belgischem Recht Anspruch auf eine automatische Entschädigung, wenn er als "schwacher Verkehrsteilnehmer" galt - also kein Kraftfahrzeug fuhr.
Der Begriff "Fahrzeug" in den belgischen Vorschriften entsprach dabei demjenigen der - früheren - europäischen Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Darum bat das belgische Gericht den EuGH um Auslegung dieses Begriffs.
Der EuGH erklärte nun, dass die Richtlinie selbst keinen Hinweis darauf enthalte, ob ein Fahrzeug ausschließlich maschinell angetrieben sein müsse. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichne eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aber eine Versicherung für Fahrzeuge wie Autos, Lastwagen oder Motorräder - also Gefährte, die ausschließlich von einem Motor angetrieben werden. Das Pedelec des Unfallopfers bot nur eine Tretunterstützung, die durch den Einsatz von Muskelkraft aktiviert wurde.
Ziel der Richtlinie sei der Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen, die durch Kraftfahrzeuge verursacht wurden, erklärte der EuGH weiter. Dazu müssten Fahrräder mit Elektrounterstützung nicht unter den Begriff fallen. Diese könnten andere Menschen nämlich nicht so schwer verletzen wie von Motoren angetriebene Fahrzeuge, die viel schneller fahren.
Der EuGH wies darauf hin, dass die Definition von "Fahrzeug" in der geänderten Richtlinie genauer ist. Darin steht unter anderem die Voraussetzung, dass es um Kraftfahrzeuge geht, die "ausschließlich maschinell angetrieben" werden. Die Richtlinie soll bis zum 23. Dezember in nationales Recht umgesetzt sein. Bis dahin oder für Fälle aus der Vergangenheit kann das aktuelle EuGH-Urteil aber noch relevant sein.
X.Matos--PC