- Ermittlungen zu möglichen Angriffen auf Israels Botschaften in Dänemark und Schweden
- Vergewaltigungsprozess gegen Maddie-Verdächtigen: Anklage fordert 15 Jahre Haft
- Israel droht Iran nach Raketenangriff mit Vergeltung
- Kleindienst-Nominierung? "Zeigt, dass wir gut gearbeitet haben"
- Djokovic über Doping-Wirbel: System ist "nicht gut"
- 41-Jährige in Nordrhein-Westfallen soll Babyleiche in Hausmüll geworfen haben
- Antrag auf Absetzung von Frankreichs Präsident Macron gescheitert
- EU-Kommission will Einführung von Gesetz gegen Abholzung um ein Jahr verschieben
- Standort von Mahnmal für Opfer des Kommunismus steht fest - Spreebogenpark
- Gericht: Salafistischer Prediger in Bonn darf vorerst nicht abgeschoben werden
- Abschlussbericht zu sexuellem Missbrauch: Mehr als 400 Opfer im Bistum Osnabrück
- Israel erklärt UN-Chef Guterres zur unerwünschten Person
- "Menschenverachtender Hass": Trans-Politikerin Ganserer will nicht mehr in Bundestag
- Kabinett bringt härtere Sanktionen gegen Bürgergeldbeziehende auf den Weg
- Nach Südkorea übergelaufener Nordkoreaner bei Rückkehrversuch festgenommen
- Faeser nach Anti-Israel-Demos: Hohe Bedrohungslage durch islamistische Straftaten
- Prozess um gemeinschaftlichen Mord an Arbeitskollege in Saarbrücken begonnen
- Suchtgefahr im Netz: EU-Kommission verwarnt Youtube, Snapchat und Tiktok
- Italien beruft virtuelles G7-Treffen zur Lage im Nahen Osten ein
- Kabinett stimmt für höhere Strafen bei Geldautomatensprengungen
- Scholz bespricht mit Macron bilaterale und internationale Themen
- Dieselskandal: Österreichische VW-Kunden erhalten 23 Millionen Euro Entschädigung
- Neuer Tourismusrekord in Spanien in diesem Sommer bei ausländischen Gästen
- Mann in Thüringen mit Würgeschlange in Tüte unterwegs
- Deutsches Rotes Kreuz bringt knapp sieben Tonnen Hilfsgüter in den Libanon
- Starmer besucht Brüssel: McAllister für EU-Sicherheitspartnerschaft mit London
- Bahnarbeiter stirbt bei Zugunfall in Rheinland-Pfalz
- Zahl der Todesopfer bei Schusswaffenangriff in Tel Aviv steigt auf sieben
- Gewerkschaft kritisiert angekündigte Standortschließungen bei Coca-Cola scharf
- Verbraucherzentrale: Serviceportal leitet tausende Wohngeldanträge falsch weiter
- EU-Gericht bestätigt Verbot von Rechtsberatung für russische Regierung und Firmen
- "Highlightspiele": Frankfurts Vorfreude auf Besiktas und Bayern
- Israels Botschafter warnt nach Angriff des Iran auf Israel vor Gefahr auch für Europa
- Wagenknecht grenzt sich von Höcke und AfD ab
- Handelsstreit mit China: BMW-Chef Zipse fordert Nein zu EU-Zöllen auf E-Autos
- Durchsuchungen wegen rechtsextremen Angriffs auf CSD in sächsischem Döbeln
- Bei FPÖ-Regierung: Deutsche Politiker hinterfragen Geheimdienst-Kooperation mit Wien
- Grüne kritisieren Teilnahme von SPD-Politiker Stegner an Berliner Pazifismus-Demo
- Plattform X will Strafe in Brasilien zahlen - Sperre könnte aufgehoben werden
- Prozess um Messerangriff auf Vierjährige in Supermarkt in Ravensburg begonnen
- Prozess gegen Querdenken-Gründer Ballweg wegen Betrugsversuchen in Stuttgart begonnen
- Raketen auf Israel: Scholz und von der Leyen werfen Iran Eskalation vor
- Zwei Tote bei Brand nach Explosion auf Campingplatz in Niedersachsen
- Gysi hält endgültigen Untergang der Linkspartei für denkbar
- AfD-Ehrenvorsitzender Gauland kündigt Rückzug aus der aktiven Politik an
- Hisbollah meldet Kämpfe mit israelischen Truppen auf beiden Seiten der Grenze
- Bild-Zeitung: Gladbachs Kleindienst erstmals im DFB-Kader
- Ratingagentur S&P senkt langfristige Kreditwürdigkeit Israels wegen Konflikts ab
- Scholz wirft Iran gefährliche Eskalation vor - und fordert Waffenruhe
- China und Russland wollen Zusammenarbeit "dauerhaft ausbauen"
Lehrer in Rheinland-Pfalz darf wegen sexistischen Verhaltens zurückgestuft werden
Wer in Rheinland-Pfalz als Lehrer unter anderem wegen mehrfachen sexistischen Verhaltens gegenüber Schülerinnen auffällt, darf von der Stufe des Oberstudiendirektors zum Studiendirektor zurückversetzt werden. Dem Land sei es nicht zuzumuten, ihn in der höheren Stufe zu belassen, teilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit. Der Mann rutscht damit um eine Besoldungsgruppe nach unten. (Az.: 3 A 11149/22.OVG)
Der Mann arbeitete als Schulleiter eines staatlichen Kollegs und äußerte sich mehrfach unangemessen gegenüber Schülerinnen. Er arbeitete zudem auch trotz eines Verbots seiner Dienstgeschäfte weiter.
Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass das Fehlverhalten bereits mit dem milderen Mittel der Kürzung der Dienstbezüge um ein Zehntel über 30 Monate angemessen bestraft sei. Diese Entscheidung änderten die Koblenzer Richter auf Beschwerde des Landes nun in zweiter Instanz.
Vor allem zwei Verfehlungen fielen schwer ins Gewicht. Zum einen sei es der Verstoß gegen das Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte, indem der Lehrer weiter unterrichtete. Zum anderen habe er nach einer Versetzung in zwei Fällen E-Mails einer ehemaligen Schülerin aus dem Postfach der Schülervertretung an sich weitergeleitet und seine Administratorenrechte unerlaubt ausgenutzt.
Wegen seiner herausgehobenen Stellung als Oberstudiendirektor habe das besonderes Gewicht, entschieden die Richter. Die Pflichtverletzungen würden durch die unangemessenen Äußerungen gegenüber Schülerinnen noch mal deutlich erhöht. Das Dienstvergehen wiege schwer, der Mann habe mehrfach im Kernbereich seiner Pflichten versagt.
E.Raimundo--PC