- Nach Kritik aus Israel: Guterres verurteilt Iran ausdrücklich für Raketenangriff
- Bundesregierung fliegt weitere 130 Deutsche aus dem Libanon aus
- Macron will sich künftig stärker auf EU-Reformen konzentrieren
- Israelische Armee: Acht Soldaten bei Kämpfen im Libanon getötet
- Parteivorsitzende von sächsischer Linkspartei wollen nicht erneut kandidieren
- Özdemir: EU-Gesetz gegen Abholzung muss nach Aufschub unangetastet bleiben
- Nach Pöbelei gegen Rolfes: Ulreich ein Spiel gesperrt
- Bund entfristet Sonderregelung für Drohneneinsatz zur Rettung von Rehkitzen
- Scholz skeptisch zu möglichem AfD-Verbotsantrag
- Olympia 2030: Frankreich gibt staatliche Garantien
- Ukrainische Armee zieht sich aus östlicher Stadt Wuhledar zurück
- Sondierungsgespräche von SPD und BSW nach Landtagswahl in Brandenburg angelaufen
- Gewalt gegen Obdachlose drastisch gestiegen
- Scholz stellt Unternehmen weitere Entlastungen bei Strompreisen in Aussicht
- Geldstrafe für Rentner wegen Tierquälerei an Waschbär in Hessen
- Nach Tötung von Arzt in Chemnitz: Anklage wegen Mordes erhoben
- Pazifismus-Demo in Berlin geplant - Kritik an Teilnahme von SPD-Politiker Stegner
- Scholz will SPD bei Bundestagswahl 2025 wieder zum Sieg führen
- Mit 29 Jahren: Füchse-Kapitän Drux muss Karriere beenden
- Ter Stegen verletzt: Barca holt Torwart-Rentner Szczesny
- Sondierungsgespräche in Thüringen: CDU, BSW und SPD loben konstruktive Atmosphäre
- Katholische Kirche berät bei Weltsynode im Vatikan über Reformen
- Vor Europa League: Matarazzo hat "gar keine Zweifel"
- Bundesregierung besorgt um Sicherheit von Deutschen im Libanon
- Landwirt verunglückt in bayerischer Kiesgrube tödlich
- Starmer bei von der Leyen: EU und Großbritannien wollen Zusammenarbeit ausbauen
- Nach Dopingwirbel: Sinner verliert Finale gegen Alcaraz
- Ermittlungen zu möglichen Angriffen auf Israels Botschaften in Dänemark und Schweden
- Vergewaltigungsprozess gegen Maddie-Verdächtigen: Anklage fordert 15 Jahre Haft
- Israel droht Iran nach Raketenangriff mit Vergeltung
- Kleindienst-Nominierung? "Zeigt, dass wir gut gearbeitet haben"
- Djokovic über Doping-Wirbel: System ist "nicht gut"
- 41-Jährige in Nordrhein-Westfallen soll Babyleiche in Hausmüll geworfen haben
- Antrag auf Absetzung von Frankreichs Präsident Macron gescheitert
- EU-Kommission will Einführung von Gesetz gegen Abholzung um ein Jahr verschieben
- Standort von Mahnmal für Opfer des Kommunismus steht fest - Spreebogenpark
- Gericht: Salafistischer Prediger in Bonn darf vorerst nicht abgeschoben werden
- Abschlussbericht zu sexuellem Missbrauch: Mehr als 400 Opfer im Bistum Osnabrück
- Israel erklärt UN-Chef Guterres zur unerwünschten Person
- "Menschenverachtender Hass": Trans-Politikerin Ganserer will nicht mehr in Bundestag
- Kabinett bringt härtere Sanktionen gegen Bürgergeldbeziehende auf den Weg
- Nach Südkorea übergelaufener Nordkoreaner bei Rückkehrversuch festgenommen
- Faeser nach Anti-Israel-Demos: Hohe Bedrohungslage durch islamistische Straftaten
- Prozess um gemeinschaftlichen Mord an Arbeitskollege in Saarbrücken begonnen
- Suchtgefahr im Netz: EU-Kommission verwarnt Youtube, Snapchat und Tiktok
- Italien beruft virtuelles G7-Treffen zur Lage im Nahen Osten ein
- Kabinett stimmt für höhere Strafen bei Geldautomatensprengungen
- Scholz bespricht mit Macron bilaterale und internationale Themen
- Dieselskandal: Österreichische VW-Kunden erhalten 23 Millionen Euro Entschädigung
- Neuer Tourismusrekord in Spanien in diesem Sommer bei ausländischen Gästen
In Streit wegen Verdachts auf heimliche Leihmutterschaft muss Gericht neu entscheiden
Im Rechtsstreit um das Sorgerecht für dreijährige Zwillinge muss das Oberlandesgericht Oldenburg neu über die Ernennung des Jugendamts zum Amtsvormund entscheiden. Die Argumente der angeblichen Eltern seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Die Behörden vermuten, dass die Kinder womöglich heimlich von einer Leihmutter ausgetragen wurden. (Az. 1 BvR 1654/22)
Die angebliche Mutter, eine 1964 geborene Deutsche, und ein 1989 geborener Lette heirateten 2019 in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. Ein Jahr später wurden dort die Zwillinge geboren. Laut ukrainischen Geburtsurkunden sind die Deutsche und der Lette die Eltern, die lettischen Behörden bescheinigten den Kindern die lettische Staatsangehörigkeit.
Der Mann lebt inzwischen in Großbritannien und erteilte der Frau für drei Jahre eine umfassende Sorgerechtsvollmacht. Diese lebt mit den Kindern in Deutschland. Die Gemeinde weigerte sich aber, die Zwillinge in das Melderegister einzutragen. Sie benachrichtigte das Jugendamt, weil die Umstände der Geburt nicht geklärt seien.
Dieses beantragte beim Familiengericht die Amtsvormundschaft. Es führte an, dass die Mutterschaft der Frau nicht nachgewiesen sei und diese weder Mutterpass noch Krankenhausrechnungen vorlegen könne. Bei der Geburt müsste sie schon 56 Jahre alt gewesen sein, und es bestehe der Verdacht, dass eine Leihmutter in der Ukraine die Kinder geboren habe.
Das Jugendamt besuchte die Frau auch zu Hause und kam dort zu dem Schluss, dass das Kindeswohl nicht gefährdet sei. Das Familiengericht wies den Antrag zurück. Das daraufhin angerufene Oberlandesgericht Oldenburg übertrug die Vormundschaft aber dem Jugendamt, weil weder Mutter- noch Vaterschaft nachgewiesen seien. Wenig später nahm das Jugendamt die Kinder in Obhut, brachte sie aber nach einem Monat auf Anordnung des Familiengerichts wieder zurück.
Gegen die Übertragung der Vormundschaft auf das Jugendamt wandten sich die angeblichen Eltern mit einer Verfassungsbeschwerde an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Dieses stellte nun fest, dass die Frau und der Mann in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt seien.
Sie hatten vor dem Oberlandesgericht darauf hingewiesen, dass das Jugendamt angekündigt habe, die Kinder womöglich aus dem Haushalt zu nehmen. Das Gericht sei aber nicht näher darauf eingegangen, ob dadurch das Kindeswohl gefährdet sei, erklärte Karlsruhe. Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Ernennung des Jugendamts zum Vormund bereits vorläufig ausgesetzt.
X.Brito--PC