- Bei Irans Hymne sitzengeblieben: Teheran bestellt afghanischen Gesandten ein
- Russischer Staatsbürger in Polen wegen Angriffs auf Nawalny-Vertrauten in U-Haft
- Bewährungsstrafe wegen Waffenbesitzes in Frankfurt - Anschlagsplan nicht erwiesen
- Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg
- Bezahlkarte für Geflüchtete: Zuschlagsverbot entfällt nach Gerichtsentscheidung
- Beirut: Mindestens acht Tote und 59 Verletzte bei israelischem Angriff
- Dänische Königin Margrethe aus Krankenhaus entlassen
- Zwei Festnahmen bei Razzia wegen Diebstahls von Laptops in drei Bundesländern
- Merz setzt Grenzen für Gespräche mit BSW in Thüringen und Sachsen
- Verdacht auf Millionenbetrug mit Coronatests: Haftbefehle in Baden-Württemberg
- Norris Tagesschnellster - Verstappen klar geschlagen
- Scholz soll am 6. Dezember erneut vor Hamburger Cum-Ex-Ausschuss aussagen
- Hisbollah-Kreise: Chef von Elite-Einheit der Miliz bei israelischem Angriff getötet
- Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kredit in Höhe von 35 Milliarden Euro erhalten
- "Leuchtturmprojekt": DFB bewirbt sich um Frauen-EM 2029
- Krischer: Deutschlandticket wird teurer - Sonderkonferenz am Montag
- Strom für Microsoft: US-Atomkraftwerk Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- "Großes Vorbild": Klopp erhält deutschen Verdienstorden
- Dutzende Schüler bei Busunfall in Rheinland-Pfalz verletzt
- Vergewaltigungsvorwürfe gegen Al-Fayed: 37 Frauen verklagen Harrods und Ritz
- Klimawandel: Skigebiet im französischen Jura schließt 30 Prozent der Pisten
- Hisbollah reagiert mit neuen Raketenangriffen auf israelische Bombardements
- F16-Kampfjet von US-Airbase verliert leere Tanks über Rheinland-Pfalz
- Israel ficht Zulässigkeit des Haager Antrags auf Haftbefehl gegen Netanjahu an
- Vier Verletzte bei Brand von Seniorenheim in bayerischem Aschaffenburg
- Bericht: Bund will 2025 Rekordsumme für Familien ausgeben
- Finanzwende: Gesetz für Bürokratieabbau gefährdet Cum-Ex-Aufklärung
- Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge erreicht Höchststand
- Unbekannte stehlen und beschädigen 150 Grablampen auf Friedhof in Nordrhein-Westfalen
- Kitamitarbeiterin soll in Bayern Kleinkind misshandelt haben
- Zwei Männer nach Mord auf Brandenburger Autobahn zu lebenslanger Haft verurteilt
- 26 Tote bei Überschwemmungen in Indien - Streit über Öffnung von Staudämmen
- Haftstrafen für Senioren nach Angriff auf Ölleitungen in Mecklenburg-Vorpommern
- Maus erzwingt Landung eines Flugzeugs auf dem Weg nach Spanien
- Lange Haftstrafe wegen Handels mit Kriegswaffen für 39-Jährigen in Hessen
- Sahin über Belastung im Fußball: "Fünf vor Zwölf"
- Kiew verbietet weitgehend Telegram-Nutzung für Regierungsvertreter und Armeeangehörige
- Urteil: Bei Google-Bewertung muss genaues Kundenverhältnis zur Firma klar werden
- "Nicht immer draufhauen": Wüst gibt Merz Tipps für Wahlkampf
- Leclerc mit erster Bestzeit in Singapur
- 285.000 Aale sollen in Berliner Flüssen ausgesetzt werden
- Untersuchung: Deutsche Grenzkontrollen verteuern Waren und schaden Unternehmen
- Klimakrise killt Kimchi: Hitzewelle in Korea treibt Kohl-Preise in die Höhe
- Alzheimer: Experten fordern bessere Diagnostik und mehr Unterstützungsangebote
- Hochwassergefahr: Oder schwillt in Brandenburg allmählich an
- Berichte: 70.000 in Ukraine getötete russische Soldaten identifiziert
- Nach Explosionswellen im Libanon: Israel greift Raketenwerfer der Hisbollah an
- Kompany: "Man sollte die Spiele begrenzen"
- Aggressiver Hund verletzt in Nordrhein-Westfalen drei Menschen
- Stecken gebliebener Hausbau in Koblenz beschäftigt Bundesgerichtshof
Ermittler: Amokläufer von Heidelberg war Einzeltäter ohne soziale Bindungen
Der Amokläufer von Heidelberg, der im Januar in der Universität der Stadt eine Studentin und sich selbst erschoss sowie drei weitere Menschen verletzte, ist Erkenntnissen der Ermittler zufolge ein Einzeltäter ohne sozialen Bindungen gewesen. Es habe keine Mittäter, bewussten Helfer oder Anstifter gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Rund sieben Wochen nach der Tat stehen die Ermittlungen vor dem Abschluss.
Das Motiv des 18-Jährigen blieb unklar. Es spreche aber einiges dafür, dass er sich mit der Tat für eine in seiner Vorstellung erlittene Kränkung habe rächen wollen. 2018 und 2019 habe er sich wegen akuter Suizidvorstellungen stationär psychiatrisch behandeln lassen. Ihm wurden mehrere psychiatrische Störungen diagnostiziert, darunter eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.
Diese sei mit einer starken Verminderung des Selbstwertgefühls einhergegangen. Dieser Hass gegen sich selbst und Andere könne als maßgeblicher Grund für die Tat angesehen werden. Es sei plausibel, dass sich der 18-Jährige im Verlauf seines ersten Semesters an der Universität Heidelberg grundlegend missverstanden gefühlt haben könnte.
Eine Beziehung zu seinen Opfern konnte nicht festgestellt werden. Es habe auch keinen konkreten Tatanlass gegeben. Die Tat habe er seit spätestens Ende Dezember geplant.
Hinweise für ein rechtsradikales Motiv ergaben sich nicht. Der 18-Jährige habe sich 2019 einmalig für eine Fördermitgliedschaft in der rechtsextremen Kleinpartei Der III. Weg interessiert, sie aber nie erhalten. Weitere Kontakte in die rechte Szene hatte er nicht. Es gebe keine Hinweise, dass eine Sympathie mit rechtsextremen Ideologien Anlass des Amoklaufs gewesen sein könnte.
Anfang Januar habe er einen privaten Waffenverkäufer aus Wien kontaktiert. Ihm gegenüber gab sich der 18-Jährige als angehender Jäger aus. Mitte Januar kam es in einem Wiener Waffengeschäft zum Kauf von insgesamt drei Waffen, eine davon kaufte er von dem privaten Verkäufer.
Zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe an den Käufer muss laut österreichischem Waffgengesetz eine dreitägige "Abkühlphase" liegen. In Bezug auf die Waffe, mit der der Täter in den Hörsaal schoss, sei diese Wartezeit nicht vollständig eingehalten worden. Das österreichische Waffenrecht sieht allerdings keine Sanktion im Fall eines solchen Verstoßes vor.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt jedoch gegen den Inhaber des Waffengeschäfts und seinen Mitarbeiter wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Nach Ansicht der Ermittler wäre der Täter bei korrekter Einhaltung der "Abkühlphase" zum Tatzeitpunkt nicht im Besitz der Waffe gewesen und hätte die Tat nicht in der gegebenen Art und Weise ausführen können.
Der 18-Jährige hatte Ende Januar an der Heidelberger Universität während einer Vorlesung eine 23-jährige Studentin erschossen. Der Amokläufer verletzte zudem drei weitere Studierende durch Schüsse. Anschließend beging der Kommilitone der attackierten Studenten im Außenbereich der Hochschule Suizid.
J.Pereira--PC