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Tod von Frau durch Kopfschuss wird in München neu aufgerollt
Der Tod einer Frau im ehelichen Schlafzimmer wird seit Dienstag vor dem Landgericht München I neu aufgerollt. Die Frau starb im August 2015 an einer Kugel aus der Waffe ihres von ihr getrennt lebenden Ehemanns Srecko S., die in ihren Kopf eindrang. Vom Vorwurf des Mordes wurde der damals 62-Jährige im Februar 2022 zunächst freigesprochen - der Bundesgerichtshof kippte das Urteil aber später.
Er fand einen Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts und trug ihm auf, den Fall erneut zu verhandeln. Das Landgericht hatte schon 2022 festgestellt, dass S. und seine Frau im August 2015 gemeinsam zu seiner Wohnung gefahren waren und dort einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatten. Im Schlafzimmer habe der Angeklagte eine Pistole und Munition aufbewahrt. Am frühen Morgen rief die Frau einen Whatsapp-Chat auf, in dem sie ein Bild von sich in Dessous verschickt hatte.
Über die weiteren Ereignisse gingen die Angaben auseinander. Die Anklage warf S. vor, seine Frau aus Eifersucht erschossen zu haben. Er selbst gab an, dass die Frau sich die Waffe plötzlich vor die Brust gehalten habe. Er habe sie ihr abnehmen wollen, im Gerangel habe sich der Schuss gelöst.
Das Landgericht äußerte damals zwar "erhebliche Zweifel" an der Darstellung des Angeklagten, konnte sich aber nicht sicher davon überzeugen, dass er die Frau getötet hatte. Es verurteilte ihn darum nur wegen des unerlaubten Besitzes der Tatwaffe zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Nun muss sich S. erneut wegen Mordes verantworten. Das Landgericht setzte zwölf weitere Verhandlungstermine bis Anfang Dezember an.
O.Gaspar--PC