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Langjährige Haftstrafe für 24-Jährigen wegen Mordes an Berliner Taxifahrer
Wegen Mordes an einem Berliner Taxifahrer ist ein 24-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin ordnete am Freitag zudem seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie eine Sprecherin mitteilte.
Die Kammer befand den Angeklagten für schuldig, am 6. April einen 49 Jahre alten Taxifahrer mit einem Messer angegriffen und getötet zu haben, um an dessen Geld zu kommen. Der 24-Jährige wurde daher wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub verurteilt.
Der Angeklagte war demnach damals am Bahnhof Südkreuz in das Taxi des 49 Jahre alten Opfers gestiegen und hatte sich nach Berlin-Wilmersdorf fahren lassen. Dort habe er den Taxifahrer mit einem Messer attackiert und ihn getötet. Der Anklage zufolge sollen es nur zehn Euro gewesen sein, die der 24-Jährige erbeutete.
Er wurde noch am selben Tag auf Grundlage eines belgischen Haftbefehls festgenommen, in der Folgezeit aufgrund eines hiesigen Haftbefehls nach Berlin überstellt. In dem in Belgien geführten Verfahren wird dem Mann vorgeworfen, am 4. April seine Freundin erstochen zu haben.
Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte über seine Verteidigerin die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein. Er befindet sich bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Dem Gericht zufolge leidet der Mann an einer psychischen Erkrankung. Die Schuldfähigkeit sei hierdurch jedoch nicht aufgehoben, sondern vermindert, sagte der Vorsitzende der Kammer den Angaben zufolge in seiner Urteilsbegründung. Damit folgte die Kammer der Einschätzung einer psychiatrischen Sachverständigen.
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird laut Strafgesetzbuch angeordnet, wenn von dem Angeklagten erhebliche Straftaten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten 14 Jahre Freiheitsstrafe, die Nebenklagevertreter verlangten jeweils eine lebenslange Strafe. Die Verteidigung stellte keinen Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
F.Ferraz--PC