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Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafen gegen Angeklagte in Cyberbunkerfall
Die Verurteilung der acht Angeklagten zu Haftstrafen im sogenannten Cyberbunkerfall von Rheinland-Pfalz ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts Trier vom Dezember 2021 am Dienstag weitgehend. Die Angeklagten hatten in einem ehemaligen Bundeswehrbunker ein Datenzentrum für kriminelle Kunden betrieben. Sie wurden deshalb wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. (Az. 3 StR 306/22)
Diese Schuldsprüche präzisierte der Bundesgerichtshof nun: Die acht Angeklagten seien Mitglieder in einer kriminellen Vereinigung gewesen, die auf besonders schwere Straftaten gerichtet gewesen sei. Die verhängten Haftstrafen zwischen einem Jahr auf Bewährung und bis zu fünf Jahren und neun Monaten bleiben bestehen. Nur über das Einziehen von Ausstattung des Cyberbunkers muss das Landgericht neu verhandeln.
M.A.Vaz--PC