- Neuer Nato-Generalsekretär Rutte zu Besuch in Kiew eingetroffen
- Biden bekommt bei Staatsbesuch in Deutschland höchsten deutschen Orden
- Kroos kritisiert Klub-WM: "Einfach unverantwortlich"
- Georgiens Parlamentspräsident setzt umstrittenes LGBTQ-Gesetz in Kraft
- Nach spektakulärem Freispruch: Japans neuer Justizminister will Todesstrafe nicht abschaffen
- Ost-Beauftragter Schneider beklagt Dominanz städtischer Eliten
- In München: DFB verabschiedet letzte Weltmeister
- Nagelsmann nominiert Kleindienst und Gnabry - Baumann spielt im Tor
- Lindner schließt vorzeitiges Ende der Ampel-Koalition nicht aus
- Rückzug von Landeschef - Lage bei Freien Wählern in Rheinland-Pfalz spitzt sich zu
- UN-Welternährungsprogramm warnt vor wachsender Fluchtbewegung aus Libanon
- US-Verkehrsminister wirbt für schnelle Beendigung des Streiks der Hafenarbeiter
- Emery: Villa hat Neuer ausgeguckt
- Palästinensische Anti-Siedler-Organisation erhält Alternativen Nobelpreis
- Bericht: Melania Trump spricht sich in neuem Buch für das Recht auf Abtreibung aus
- Libanesisches Ministerium: Tote bei Angriff der israelischen Armee im Zentrum Beiruts
- Kompany: Absolution vom Chef
- Schult über DFB-Comeback: "Mache mir keinen großen Kopf"
- Finanztip: Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung spart im Schnitt elf Prozent
- Rose nach Niederlage: "Geben uns nicht geschlagen"
- Neuer schaut nicht gut aus, aber: "Das ist unser Spiel"
- Biden und Harris besuchen Sturmregionen in den USA
- Wahlmanipulationsverfahren: Sonderermittler sieht keine präsidiale Immunität für Trump
- Scholz hält Rede bei Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin
- Wagenknecht und Stegner sprechen bei Pazifismus-Demo in Berlin
- Verrückte Schlussphase: Leipzig verliert gegen Juve
- Neuer patzt: FC Bayern kassiert erste Niederlage unter Kompany
- München gewinnt furiose DEL-Premiere in neuer Arena
- Mexikos neue Präsidentin entschuldigt sich für Massaker von 1968
- Hochgefährlicher Erreger: Verdacht auf Infektion mit Marburg-Virus in Hamburg
- Nach Debatte um Geschenke für Labour-Abgeordnete: Premier Starmer bezahlt nachträglich
- US-Unternehmen OpenAI sammelt 6,5 Milliarden Dollar in neuer Finanzierungsrunde
- Armee: Acht israelische Soldaten bei Bodenoffensive im Libanon getötet
- FC Bayern zunächst ohne Musiala bei Aston Villa
- Biden: Keine US-Unterstützung für israelischen Angriff auf Atomanlagen im Iran
- Hamas reklamiert Angriff in Tel Aviv mit sieben Toten für sich
- Grünen-Vorsitzbewerberin Brantner will breite Wählerschichten ansprechen
- Nach Kritik aus Israel: Guterres verurteilt Iran ausdrücklich für Raketenangriff
- Bundesregierung fliegt weitere 130 Deutsche aus dem Libanon aus
- Macron will sich künftig stärker auf EU-Reformen konzentrieren
- Israelische Armee: Acht Soldaten bei Kämpfen im Libanon getötet
- Parteivorsitzende von sächsischer Linkspartei wollen nicht erneut kandidieren
- Özdemir: EU-Gesetz gegen Abholzung muss nach Aufschub unangetastet bleiben
- Nach Pöbelei gegen Rolfes: Ulreich ein Spiel gesperrt
- Bund entfristet Sonderregelung für Drohneneinsatz zur Rettung von Rehkitzen
- Scholz skeptisch zu möglichem AfD-Verbotsantrag
- Olympia 2030: Frankreich gibt staatliche Garantien
- Ukrainische Armee zieht sich aus östlicher Stadt Wuhledar zurück
- Sondierungsgespräche von SPD und BSW nach Landtagswahl in Brandenburg angelaufen
- Gewalt gegen Obdachlose drastisch gestiegen
Bundesgerichtshof entscheidet über Cyberbunkerfall aus Rheinland-Pfalz
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Dienstag (10.30 Uhr) in Karlsruhe darüber, ob der Fall des sogenannten Cyberbunkers aus Rheinland-Pfalz neu aufgerollt werden muss. Acht Betreiber wurden 2021 nach einem aufsehenerregenden Prozess zu Haftstrafen verurteilt. Das Landgericht Trier sah als erwiesen an, dass sie in einem ehemaligen Bundeswehrbunker ein Datenzentrum für kriminelle Kunden betrieben hatten. (Az. 3 StR 306/22)
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ermittelte fast 250.000 Straftaten wie etwa Drogenhandel, die über die Server abgewickelt worden sein sollen. Die Betreiber wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt, nicht aber wegen Beihilfe zu den Taten. Gegen das Urteil legte die Generalstaatsanwaltschaft Revision in Karlsruhe ein. Auch die acht Angeklagten wandten sich an den BGH. Sie fordern einen Freispruch.
A.Seabra--PC