- Norris Tagesschnellster - Verstappen klar geschlagen
- Scholz soll am 6. Dezember erneut vor Hamburger Cum-Ex-Ausschuss aussagen
- Hisbollah-Kreise: Chef von Elite-Einheit der Miliz bei israelischem Angriff getötet
- Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kredit in Höhe von 35 Milliarden Euro erhalten
- "Leuchtturmprojekt": DFB bewirbt sich um Frauen-EM 2029
- Krischer: Deutschlandticket wird teurer - Sonderkonferenz am Montag
- Strom für Microsoft: US-Atomkraftwerk Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- "Großes Vorbild": Klopp erhält deutschen Verdienstorden
- Dutzende Schüler bei Busunfall in Rheinland-Pfalz verletzt
- Vergewaltigungsvorwürfe gegen Al-Fayed: 37 Frauen verklagen Harrods und Ritz
- Klimawandel: Skigebiet im französischen Jura schließt 30 Prozent der Pisten
- Hisbollah reagiert mit neuen Raketenangriffen auf israelische Bombardements
- F16-Kampfjet von US-Airbase verliert leere Tanks über Rheinland-Pfalz
- Israel ficht Zulässigkeit des Haager Antrags auf Haftbefehl gegen Netanjahu an
- Vier Verletzte bei Brand von Seniorenheim in bayerischem Aschaffenburg
- Bericht: Bund will 2025 Rekordsumme für Familien ausgeben
- Finanzwende: Gesetz für Bürokratieabbau gefährdet Cum-Ex-Aufklärung
- Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge erreicht Höchststand
- Unbekannte stehlen und beschädigen 150 Grablampen auf Friedhof in Nordrhein-Westfalen
- Kitamitarbeiterin soll in Bayern Kleinkind misshandelt haben
- Zwei Männer nach Mord auf Brandenburger Autobahn zu lebenslanger Haft verurteilt
- 26 Tote bei Überschwemmungen in Indien - Streit über Öffnung von Staudämmen
- Haftstrafen für Senioren nach Angriff auf Ölleitungen in Mecklenburg-Vorpommern
- Maus erzwingt Landung eines Flugzeugs auf dem Weg nach Spanien
- Lange Haftstrafe wegen Handels mit Kriegswaffen für 39-Jährigen in Hessen
- Sahin über Belastung im Fußball: "Fünf vor Zwölf"
- Kiew verbietet weitgehend Telegram-Nutzung für Regierungsvertreter und Armeeangehörige
- Urteil: Bei Google-Bewertung muss genaues Kundenverhältnis zur Firma klar werden
- "Nicht immer draufhauen": Wüst gibt Merz Tipps für Wahlkampf
- Leclerc mit erster Bestzeit in Singapur
- 285.000 Aale sollen in Berliner Flüssen ausgesetzt werden
- Untersuchung: Deutsche Grenzkontrollen verteuern Waren und schaden Unternehmen
- Klimakrise killt Kimchi: Hitzewelle in Korea treibt Kohl-Preise in die Höhe
- Alzheimer: Experten fordern bessere Diagnostik und mehr Unterstützungsangebote
- Hochwassergefahr: Oder schwillt in Brandenburg allmählich an
- Berichte: 70.000 in Ukraine getötete russische Soldaten identifiziert
- Nach Explosionswellen im Libanon: Israel greift Raketenwerfer der Hisbollah an
- Kompany: "Man sollte die Spiele begrenzen"
- Aggressiver Hund verletzt in Nordrhein-Westfalen drei Menschen
- Stecken gebliebener Hausbau in Koblenz beschäftigt Bundesgerichtshof
- Trotz radioaktivem Wasser: China will wieder Meeresfrüchte aus Japan importieren
- Gefälschte NS-Dokumente an Museum verkauft: Strafbefehl gegen Mann beantragt
- Kompany: "Sieht gut aus bei Neuer"
- Ifo: Umwandlung von Büroflächen könte 60.000 neue Wohnungen schaffen
- Habeck: VW muss Großteil seiner Probleme selbst lösen
- Pistorius warnt vor unerfüllbaren Erwartungen an Austausch von Scholz
- Anklage wegen versuchten Mordes an Polizist in Baden-Württemberg erhoben
- Unions-Außenexperte Wadephul findet Israels Vorgehen "schwer nachzuvollziehen"
- Wende bei Wohnimmobilienpreisen: Erster Anstieg im Quartalsvergleich seit 2022
- Fahrstuhl fährt plötzlich hoch: Monteur in Bayern bei Arbeit getötet
Klagen gegen vorläufige Anwendung von Handelspakt Ceta scheitern in Karlsruhe
Deutschland kann sich an der vorläufigen Anwendung des EU-Kanada-Handelsabkommens Ceta weiter beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Dienstag die Verfassungsbeschwerden von insgesamt 200.000 Bürgerinnen und Bürgern und eine Organklage der Linken-Bundestagsfraktion dagegen zurück. Die EU habe mit dem Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung des Abkommens ihre Kompetenzen nicht überschritten, erklärte das Gericht. (Az. 2 BvE 3/16 u.a.)
Es verwarf außerdem die Teile der Klagen, die sich grundsätzlich gegen die Unterzeichnung von Ceta richteten, da davon noch keine unmittelbare Rechtswirkung für die Beschwerdeführenden ausgehe. Auch die Beschwerden gegen einen Beschluss des EU-Rats zum Abschluss von Ceta sowie zum deutschen Zustimmungsgesetz hielt es für unzulässig, weil beides noch aussteht.
Ceta ist seit September 2017 vorläufig in Teilen in Kraft, zwölf Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - haben das Abkommen aber noch nicht ratifiziert. Deutschland wollte dazu die Entscheidungen aus Karlsruhe abwarten. Am Freitag berät der Bundestag über einen Antrag der Unionsfraktion, welche die umgehende Ratifizierung fordert.
Das Abkommen soll den Handel zwischen der Europäischen Union und Kanada erleichtern und regelt unter anderem den Wegfall fast sämtlicher Zölle. Kritik gibt es vor allem daran, dass Unternehmen vor einem neuen Gericht gegen Staaten klagen können sollen; viele Menschen sorgen sich außerdem darum, dass deutsche Umwelt- oder Arbeitsschutzregelungen in Gefahr seien.
2016 lehnte Karlsruhe bereits Eilanträge gegen das Abkommen ab und erlaubte die vorläufige Beteiligung Deutschlands - allerdings unter Auflagen. Unter anderem durften nur diejenigen Teile vorläufig in Kraft treten, die in der Zuständigkeit der EU liegen. Beschlüsse des Lenkungsgremiums, des Ceta-Ausschusses, mussten zuvor vom Rat einstimmig angenommen werden. Besonders umstrittene Teile wie das Sondergericht waren damit erst einmal ausgenommen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, die Mitwirkung des deutschen Vertreters am Beschluss des EU-Rats über die vorläufige Anwendung sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden". Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats äußerten zwar Zweifel daran, dass alle in dem Abkommen ursprünglich vereinbarten Punkte verfassungsgemäß sind. So wie es vorläufig eingeschränkt angewandt werde, sei ein Risiko jedoch ausgeschlossen.
Der Vorsitzende der deutschen CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Daniel Caspary (CDU), forderte nach der Entscheidung auf Twitter, der Bundestag solle nun "zeitnah" über das Abkommen entscheiden.
Die Bürgerinitiative "Netzwerk gerechter Welthandel" twitterte, es liege jetzt an der Bundesregierung, "dieses undemokratische und klimaschädliche Abkommen nicht zu ratifizieren". Der Verein Umweltinstitut München appellierte an alle Abgeordneten, "diesem Abkommen nicht zuzustimmen".
F.Moura--PC