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Hafturteil gegen Al-Kaida-Anhänger wegen Anschlagsplanung in Hamburg rechtskräftig
Die Verurteilung eines Al-Kaida-Anhängers, der zum 20. Jahrestag der Anschläge vom 11. September 2001 einen Anschlag in Hamburg begehen wollte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass er keine Rechtsfehler im Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts sehe und die Revision des Angeklagten verworfen habe. Das Hamburger Gericht hatte den heute 21-Jährigen im Juli zu acht Jahren Haft verurteilt.
Es sprach ihn unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig. Das Gericht war überzeugt davon, dass der Islamist eine Attacke mit einem selbst gebauten Sprengsatz, einer Pistole und einer Handgranate begehen wollte. Er habe möglichst viele Menschen töten und verletzen wollen.
Diesen Plan konnte er aber nicht ausführen: Im August 2021 wurde er kurz vor der geplanten Tat bei einem versuchten Waffenkauf über das Darknet festgenommen. Eine US-Sicherheitsbehörde war auf ihn aufmerksam geworden und verständigte das Bundeskriminalamt. Ein verdeckt arbeitender Polizist gab sich daraufhin als Verkäufer aus, der Islamist konnte festgenommen werden.
T.Batista--PC