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Bayerische Polizei erlaubt Beamten nun doch "Aloha"-Tätowierung
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit um die Genehmigung einer Tätowierung mit dem Schriftzug "Aloha" für einen bayerischen Polizisten hat es eine außergerichtliche Einigung gegeben. Dem Beamten sei die entsprechende Erlaubnis erteilt worden, bestätigte eine Sprecherin des bayerische Innenministeriums am Freitag einen Bericht des Magazins "Der Spiegel". Der Mann war bis vor Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht gezogen, eine abschließende Entscheidung stand jedoch noch aus.
Laut Landesinnenministerium wurde dem Polizeibeamten die Erlaubnis "für den konkreten Einzelfall" und unter der Auflage erteilt, "dass die Tätowierung während der Dienstausübung in geeigneter Weise zu verdecken und somit nicht sichtbar ist". Die Regelungen für Tätowierungen bayerischer Polizistinnen und Polizisten befänden sich derzeit insgesamt "in der Fortschreibung".
Der Rechtsstreit dauert schon seit Jahren an. Der Beamte zog durch die Instanzen bis vor das Bundesverwaltungsgericht, welches das Verbot zunächst aber bestätigte. Dagegen wehrte sich der Mann teils erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, das dessen Grundrecht durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verletzt sah und dieses zu einer neuerlichen Verhandlung verpflichtete. Eine neue Entscheidung erging bislang nicht.
Welche Auswirkungen die Erlaubnis auf das beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Verfahren hat, war zunächst unklar. Eine Sprecherin des Gerichts sagte am Freitag auf Anfrage, für eine solche Aussage sei es noch zu früh. Auch das Landesinnenministerium konnte dazu zunächst keine Angaben machen.
Der Polizeioberkommissar hatte sich 2013 den hawaiianischen Schriftzug "Aloha" tätowieren lassen wollen, weil er ihn an seine Flitterwochen erinnere und ein Bekenntnis zu einem friedvollen Miteinander sei. Das Polizeipräsidium in Mittelfranken lehnte das aber ab. Daraufhin zog der Polizist vor Gericht.
Laut "Spiegel" erteilte das Polizeipräsidium Mittelfranken dem Beamten die Erlaubnis per Bescheid. Demnach hieß es in dem Schreiben, Hintergrund der Entscheidung sei eine "Änderung der Verwaltungspraxis im Umgang mit Tätowierungen".
J.Pereira--PC