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BGH bestätigt Urteil in Müllskandal von Sachsen-Anhalt weitgehend
Mehr als 16 Jahre nach dem Müllskandal in Möckern in Sachsen-Anhalt ist das Urteil weitgehend rechtskräftig. Das Landgericht Stendal müsse nur über die Strafe für zwei der Angeklagten neu entscheiden, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag. Das Landgericht hatte insgesamt sechs Angeklagte im April 2020 wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen oder der Beihilfe dazu zu Haftstrafen verurteilt, die teils zur Bewährung ausgesetzt wurden. (Az. 6 StR 296/21)
2008 war bekannt geworden, dass in dem früheren Tagebau in den Jahren 2005 und 2006 illegal knapp 100.000 Tonnen hausmüllähnlicher Gewerbeabfall entsorgt wurden. Der Boden wurde verunreinigt, es bildeten sich giftige Gase. Das Gelände musste saniert werden. Die Geschäftsführer der Betreiberfirma wurden in Stendal zu zwei und drei Jahren Haft verurteilt.
Der Schuldspruch wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen und des unerlaubten Betreibens von Anlagen bleibt bestehen. Über die Strafen für die Geschäftsführer muss das Landgericht allerdings noch einmal verhandeln, entschied der sechste Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig nun.
Die übrigen Angeklagten, Mitarbeiter der Firma und der Geschäftsführer eines anderen Unternehmens, wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Bei ihnen sah das Gericht Beihilfe zum unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen oder zum unerlaubten Betreiben von Anlagen. Diese Strafen bleiben bestehen, wie der BGH weiter mitteilte.
F.Ferraz--PC