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Fall von verdurstetem jesidischen Mädchen kommt vor Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 26. Januar in Karlsruhe über den Fall der IS-Rückkehrerin Jennifer W., die nach dem Tod eines versklavten Mädchens zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts München legten sowohl der Generalbundesanwalt als auch die Angeklagte Revision beim BGH ein, wie dieser am Freitag mitteilte. Das Oberlandesgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass W. mit ihrem Mann - einem IS-Kämpfer - eine jesidische Frau und deren Tochter als Sklavinnen gehalten hatte.
Das Ehepaar lebte damals zusammen im Irak. Die Frau aus Niedersachsen war freiwillig zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gereist. Ihr Ehemann band das fünfjährige Mädchen 2015 bei großer Hitze in der Sonne an ein Fenstergitter, das Kind starb. Der Mann wurde dafür inzwischen vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu lebenslanger Haft verurteilt.
Jennifer W. soll tatenlos zugesehen haben, wie das Mädchen verdurstete. Zu dem Schluss kam das Münchner Gericht. Es verurteilte sie unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beihilfe zum versuchten Mord und zum versuchten Kriegsverbrechen. Die Bundesanwaltschaft beanstandet vor dem BGH nur den Strafausspruch. Darüber will dieser im Januar verhandeln. Über die Revision der Angeklagten verhandelt er an dem Tag nicht.
M.A.Vaz--PC