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Neun Jahre Haft für 24-Jährige nach Tötung von Säugling in Nordrhein-Westfalen
Wegen die Tötung ihres neugeborenen Kinds hat das Landgericht Mönchengladbach eine 24 Jahre alte Frau zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach die Frau am Donnerstag wegen Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung sei sie jedoch vermindert schuldfähig. Sie soll in einer Psychiatrie untergebracht werden.
Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Angeklagte im März ihr neugeborenes Kind getötet hatte. Dabei soll sie das Kind gegen etwas geschlagen haben. Die Mutter verletzte das Kind nach Ansicht des Gerichts aber nicht deshalb tödlich, um dessen Schreie zu unterbinden. Stattdessen folgte es der Gutachterin, derzufolge die Angeklagte aus einem Selbsthass heraus gehandelt habe. Die Tötung des Kinds war der Gutachterin zufolge eine maximale Form der Selbstschädigung, wie der Sprecher sagte.
Die Anklage hatte der Beschuldigten Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen und eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Dagegen plädierte die Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von höchstens sieben Jahren bei gleichzeitiger Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit.
Die Leiche des Kinds war Ende März in einem Mülleimer eines Parks in Mönchengladbach entdeckt worden. Später erhielt das Kind den Namen Rabea. Der Fall sorgte im Frühjahr für Entsetzen. Schon kurz nach dem Fund der Babyleiche gingen die Ermittler von einer vorsätzlichen Tötung aus, weil das Kind lebend zur Welt gekommen war und der Leichnam schwere Verletzungen aufwies.
Etwa zwei Monate später konnte die Mutter durch einen DNA-Test identifiziert werden. Sie hatte freiwillig an dem Reihentest teilgenommen, der von den Ermittlern initiiert worden war. Ihnen gegenüber gestand sie die Tat schließlich.
F.Ferraz--PC