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"Berlin 2030 klimaneutral" scheitert vor Verfassungsgericht in Streit um Termin
Die Initiative "Berlin 2030 klimaneutral" ist auch vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes mit ihrem Versuch gescheitert, die Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl juristisch zu erzwingen. Das Gericht wies am Mittwochabend einen Eilantrag zurück, wie eine Sprecherin am Donnerstag auf Anfrage bestätigte.
Der Berliner Senat habe bei der Bestimmung des Termins innerhalb des gesetzlichen Rahmens einen Entscheidungsspielraum. Das Verfassungsgericht kann der Sprecherin zufolge nur prüfen, ob der Terminfestsetzung falsche Tatsachen und Prognosen zugrunde liegen. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Der Senat habe somit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten.
Die Abstimmung kann nun, wie von Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag bekannt gegeben, am 26. März des kommenden Jahres stattfinden. Um den Termin gab es im Vorfeld Streit: Die Initiative forderte eine Zusammenlegung mit der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar 2023 - sie erhofft sich dadurch eine höhere Beteiligung. Der Berliner Senat und die Landeswahlleitung sprachen sich jedoch dagegen aus.
"Berlin 2030 klimaneutral" versuchte daraufhin, die Landesregierung juristisch zu einer Zusammenlegung zu zwingen, scheiterte damit jedoch vor dem Berliner Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Initiative wandte sich dann an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.
T.Batista--PC