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Attentäter von Halle bringt in Haftanstalt Justizbeamte in seine Gewalt
Der Halle-Attentäter Stephan B. hat in der Haftanstalt Burg in Sachsen-Anhalt zeitweise zwei Justizbeamte als Geiseln genommen. B. habe die Beamten am Montagabend bedroht, mit dem Ziel, aus der JVA zu entkommen, sagte Landesjustizministerin Franziska Weidinger (CDU) am Dienstag in Magdeburg. Der Geiselnehmer sei von anderen Justizbeamten noch im Innenbereich der Haftanstalt überwältigt worden. Nach Ministeriumsangaben bestand "zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Allgemeinheit".
Den Angaben zufolge brachte Stephan B. am Montagabend gegen 21.00 Uhr während des regulären Nachtverschlusses der Zellen einen Justizbediensteten "unter Androhung des Gebrauchs eines Tatmittels" in seine Gewalt und forderte, ihn aus dem Hafthaus auf den Freistundenhof zu bringen. Dort habe der Gefangene einen anderen Bediensteten unter Bedrohungen aufgefordert, Türen von Zwischenbereichs-Zaunanlagen zu öffnen, sagte Wolfgang Reichel, Abteilungsleiter im Justizministerium.
Im Innenbereich der Anstalt sei B. dann aber nicht weiter vorangekommen und eine halbe Stunde nach der Geiselnahme überwältigt worden. Dabei sei der 30-Jährige verletzt worden, jedoch nicht schwerwiegend.
Er wurde in einen gesondert gesicherten Haftraum gebracht, wo er rund um die Uhr überwacht wird. Die Geiseln blieben demnach äußerlich unverletzt. Womit B. die Justizbeamten bedrohte, wurde zunächst nicht bekannt. Dazu müssten noch die Ermittlungen abgewartet werden, sagte Weidiger.
Im Justizvollzug sei bekannt, welche Gefahr von B. ausgehe. "Der Gefangene wurde und wird engmaschig vollzuglich betreut und kontrolliert", betonte die Ministerin. Auch sein Verhalten werde regelmäßig bewertet.
Sie betonte zugleich, die Lage sei stets unter Kontrolle gewesen. Polizeieinsatzkräfte hätten nach dem Alarm den Außenbereich der Haftanstalt gesichert. Das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt übernahm die weiteren Ermittlungen.
Der rechtsextreme Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und am höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, die versammelten Gemeindemitglieder zu erschießen. Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und an Ladehemmungen der von B. selbstgebauten Waffen. Im Anschluss erschoss er zwei Menschen in der Stadt.
Vor zwei Jahren wurde B. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) rief die Verantwortlichen dazu auf, die Sicherheitsmaßnahmen in Justizvollzugsanstalten zu überprüfen. Der Vorfall im Gefängnis von Burg gebe Anlass, bei den Sicherheitsvorkehrungen "nochmal sehr genau hinzugucken", sagte sie dem Fernsehsender "Welt".
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) erklärte, der Vorfall zeige, "welche Gefahr vom Attentäter von Halle weiterhin ausgeht". "Jetzt gilt es, das Geschehen zu analysieren und daraus mögliche Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen."
Bereits in der Vergangenheit gab es Zwischenfälle mit B.: Ende Mai 2020 unternahm er noch vor dem Prozess einen Fluchtversuch aus der Justizvollzugsanstalt Halle. Dabei überkletterte er unbeaufsichtigt einen mehrere Meter hohen Zaun. B. wurde anschließend in das Gefängnis nach Burg verlegt und wird dort schärfer überwacht.
Die JVA Burg wurde den Angaben zufolge auf einem 220.000 Quadratmeter großen Gelände nahe der Autobahn A 2 errichtet und hat 658 Haftplätze. Die Haftanstalt, die 2009 in Betrieb ging, gilt demnach als eine der modernsten und sichersten in Europa.
Linke und Grüne in Sachsen-Anhalt forderten eine umfassende Aufarbeitung der Geiselnahme durch den Halle-Attentäter. Beide Oppositionsfraktionen dringen darauf, dass der Rechtsausschuss des Parlaments zügig zu einer Sondersitzung zusammenkommt.
R.J.Fidalgo--PC