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Kein Schadenersatz für verpassten Flug wegen fehlender Nutzbarkeit von EasyPass
Der Flughafen Düsseldorf muss einer Familie keinen Schadenersatz zahlen, weil ein Kind nicht das automatische Grenzkontrollsystem EasyPass nutzen konnte. Zuständig für die Organisation der Passkontrolle sei die Bundespolizei, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die Familie musste zu einer mit Personal besetzten Kontrolle gehen, wo sie 20 Minuten wartete, und verpasste ihren Flug. (Az. III ZR 204/21)
Der Vater verklagte die Flughafenbetriebsgesellschaft auf Schadenersatz von knapp 3000 Euro. Die automatisierte Passkontrolle kann nur von Menschen genutzt werden, die mindestens zwölf Jahre alt sind. Die jüngste Tochter der fünfköpfigen Familie war noch nicht alt genug. Der Flughafen wies auf seiner Website zwar auf EasyPass hin, aber nicht auf das Mindestalter.
Das sei auch nicht notwendig gewesen, erklärte der BGH. Die Familie hätte sich anderweitig informieren können. Wer auf Easypass vertraue, ohne sich vorab zu informieren, und keinen ausreichenden Zeitpuffer einplane, begebe sich freiwillig in eine prekäre Situation. Zudem dürften Passagiere sich nicht auf die ständige Betriebsbereitschaft der computergestützten elektronischen Grenzkontrolle verlassen.
G.Teles--PC