- Ärzte und Apotheker warnen vor Medikamentenmangel in der Erkältungssaison
- US-Fluglinie Delta setzt Direktflüge von New York nach Tel Aviv bis Jahresende aus
- Nach Explosionswellen im Libanon: Israel greift hunderte Hisbollah-Ziele an
- In Unterzahl: Flick kassiert erste Niederlage mit Barca
- Trotz Führung: Leipzig verliert bei Atletico
- US-Wettbewerbsbehörde wirft Onlinenetzwerken "Überwachungstechniken" vor
- Handball: Magdeburg bügelt Champions-League-Fehlstart aus
- DEL: Beinahe-Absteiger Augsburg startet mit Sieg
- Umfrage sieht AfD vor Landtagswahl in Brandenburg weiter knapp vor SPD
- Kadyrow wirft Musk "Deaktivierung" von ihm angeblich geschenkten Cybertruck vor
- NHL: Seider unterschreibt Vertrag über 60 Millionen Dollar
- Sieg mit Benfica: Beste feiert gelungene Premiere
- Wirtz zaubert - und führt Bayer zu einem Rekordstart
- Kreise: Ex-Europaminister Barrot soll Frankreichs Außenminister werden
- Von der Leyen verkündet EU-Hilfen von zehn Milliarden Euro für Hochwasser-geschädigte Länder
- Hisbollah-Chef Nasrallah droht Israel nach Explosionen mit "harter Vergeltung"
- Weltbank stellt Rekordbetrag für Bewältigung der Folgen des Klimawandels bereit
- Blinken und Séjourné rufen in Paris zur Deeskalation im Nahen Osten auf
- Habeck besucht VW-Werk in Emden
- Habeck und Lies sehen für Meyer Werft gute Zukunftsperspektive
- Hisbollah-Chef: Israel hat mit Explosionen "alle roten Linien überschritten"
- Erstes Dreiergespräch von CDU mit BSW und SPD in Thüringen
- Berichte: Israel erwägt freies Geleit für Hamas-Chef bei Geiselfreilassung
- Europäisches Duell um Ticket zum America's Cup
- CDU-Innenminister Stübgen: Individualrecht auf Asyl "nicht mehr nötig"
- Neugeborene Pandazwillinge in Berliner Zoo: Gewicht binnen zwei Wochen verdoppelt
- Urteil: Denkmalgeschützte frühere Synagoge in Detmold darf nicht abgerissen werden
- Gewalt in Nahost: Lufthansa verlängert Flugstopp nach Tel Aviv und Teheran
- Frauen-Bundesliga: Freiburg gegen Leverkusen wird wiederholt
- Frankreichs Premierminister führt "letzte Beratungen" mit Blick auf neue Regierung
- Bericht: 400.000 Kinder und Jugendliche ohne festen Wohnsitz in Europa
- Kölner Ermittler: Niederländische Mafia für Explosionen verantwortlich
- 22 Krankenkassen erhöhen im laufenden Jahr den Zusatzbeitrag
- Verfahren gegen Höcke in Thüringen wegen Landtagswahl vorläufig eingestellt
- Davis Cup: DTB-Team im Viertelfinale gegen Kanada
- 16 Verletzte bei Unfall zwischen Rettungswagen und Linienbus in Berlin
- 400 Millionen Euro mehr: Regierung weitet Militärhilfe an Ukraine für 2024 aus
- Bundesgerichtshof: Hundehalter muss nach Unfall mit Schleppleine womöglich haften
- Landwirt in Mecklenburg-Vorpommern von umfallendem Traktorreifen erschlagen
- Hunderte Menschen in Norditalien wegen Überschwemmungen evakuiert
- Rad-Legende Wolfshohl mit 85 Jahren gestorben
- Britische Zentralbank hält Leitzinsen unverändert bei fünf Prozent
- Tödliche Walkie-Talkie-Explosionen setzen Hisbollah zu - Auch Luftangriffe Israels
- Wegen AfD: CDU und BSW wollen Regeln für Landtagspräsidentenwahl in Thüringen ändern
- Verbände fordern Gesundheitsgipfel im Kanzleramt
- SUV rast in Italien auf Bürgersteig - Zwei Schülerinnen aus Deutschland getötet
- Rechtsextremistische Kampfsportgruppe: Bundesanwaltschaft erhebt weitere Anklage
- Frau vor zehn Jahren verschwunden: Fast zwölf Jahre Haft für Totschlag in Hamburg
- Familienministerin Paus: Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufnehmen
- Schlechte Zahlen im August: Autobauer fordern Lockerung der EU-Klimavorgaben
Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch auf arbeitsrechtliche Diskriminierungsentschädigungen gefestigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist ein vertraglicher Ausschluss solcher Entschädigungen unwirksam und auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" unzulässig. Möglich ist es danach allerdings, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen Entschädigungsanspruch mit für erledigt zu erklären. (Az: 8 AZR 371/20)
Die Klägerin arbeitete als Pflegekraft in einem Behandlungszentrum des KfH Kuratoriums für Dialyse, ein Verein, der bundesweit ambulante Dialyse anbietet. Vereinbart war eine Teilzeitbeschäftigung von 60 Prozent. Tatsächlich arbeitete sie aber weit mehr. Im Februar 2018 hatte sich ein Arbeitszeitguthaben von 226 Stunden angesammelt.
Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass sie anders als Vollzeitbeschäftigte weder Überstundenzuschläge noch zusätzliche Zeitgutschriften bekommen habe. Weil weit mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, sei dies eine mittelbare Frauendiskriminierung. Neben zusätzlichen Zeitgutschriften verlangte sie daher eine Diskriminierungsentschädigung.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt sprach ihr weitere knapp 68 Zeitstunden zu. Auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liege vor, eine Diskriminierungsentschädigung sei im konkreten Fall aber "unangemessen". Im Juni 2020 schlossen KfH und Klägerin einen Aufhebungsvertrag. Mit bestimmten Ausnahmen waren damit "sämtliche wechselseitigen Ansprüche" erledigt.
Wie nun das BAG entschied, umfasst diese Klausel auch einen möglichen Anspruch auf Diskriminierungsentschädigung. Nur im Ergebnis haben die Erfurter Richter daher das LAG-Urteil bestätigt.
Nach dem Erfurter Urteil durfte das LAG eine Diskriminierungsentschädigung nicht als "unangemessen" ablehnen. Solche Entschädigungen sollten den immateriellen Schaden ersetzen und zudem Diskriminierungen präventiv verhindern. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers komme es nicht an.
Liege eine Diskriminierung vor, sei die Entschädigung daher zwingend. Sämtliche Ausschlussregelungen seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam. Auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" komme nicht in Betracht.
Daran ändere hier auch nichts, dass das LAG der Klägerin weitere Zeitstunden zugesprochen hatte. Dies gelte nur den materiellen, nicht aber den immateriellen Schaden der Diskriminierung ab.
Weiter betonte das BAG, dass eine "mittelbare Diskriminierung", hier eine indirekte Frauendiskriminierung, nicht weniger schwer wiege als eine unmittelbare oder persönliche Diskriminierung.
Wegen des Aufhebungsvertrags besteht im konkreten Fall ein möglicher Diskriminierungsanspruch aber nicht mehr, urteilte das BAG. Einer solchen nachträglichen Vereinbarung auch über die Diskriminierungsentschädigung stehe weder deutsches noch EU-Recht entgegen.
R.J.Fidalgo--PC