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Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft für Steueranwalt Hanno Berger
Im Prozess gegen einen mutmaßlich Hauptbeteiligten am sogenannten Cum-Ex-Skandal, Hanno Berger, hat die Anklage neun Jahre Haft gefordert. Das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft wurde am Dienstag vor dem Bonner Landgericht verlesen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.
Steueranwalt Berger steht vor Gericht, weil er die Geschäfte entwickelt haben soll, mit denen Banken den Staat jahrelang um Milliarden prellten. Er war Ende Februar von der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert worden.
Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien um einen Dividenden-Stichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte. Im März stufte der Bundesfinanzhof solche Geschäfte auch als steuerrechtlich unzulässig ein. Berger muss sich in Bonn wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verantworten.
P.Serra--PC