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Pflegeheimbewohner können Anspruch auf Corona-Einmalzahlung haben
Auch Pflegeheimbewohner, die Sozialhilfe beziehen, können Anspruch auf eine Corona-Einmalzahlung von 150 Euro haben. Das entschied das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart in einem am Montag veröffentlichten Urteil und wies die Berufung der Stadt gegen eine Entscheidung des Freiburger Sozialgerichts zurück. Dieses hatte entschieden, dass einem 83-Jährigen die Einmalzahlung zusteht.
Der Mann lebt in einem Pflegeheim. Sein Einkommen reicht für die Kosten nicht aus, weswegen er Hilfe zur Pflege bezieht. Die Kosten für das Heim werden teils übernommen, zudem bekommt er monatlich etwa 140 Euro in bar, was eine Kleidungspauschale umfasst.
Die Stadt lehnte es ab, ihm den Corona-Zuschlag auszuzahlen. Diesen sollten alle bekommen, die im Mai 2021 Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld hatten. Die Stadt argumentierte aber, dass dies auf den Heimbewohner nicht zutreffe, da er ausschließlich Anspruch auf Hilfe zur Pflege habe.
Das Sozialgericht verurteilte die Stadt zur Zahlung. Das Landessozialgericht bestätigte diese Entscheidung nun: Dem Kläger stehe das Geld zu, weil er im Mai 2021 Anspruch auf Bargeld und die Kleidungspauschale gehabt habe. Damit sei die Voraussetzung für die Zahlung erfüllt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt kann noch vor dem Bundessozialgericht Revision einlegen.
T.Resende--PC