- Bundesgerichtshof verhandelt über Rückzahlung von Bankgebühren
- Paus und Faeser stellen Statistik zu Hass und Gewalt gegen Frauen vor
- Bundeskanzler Scholz trifft Chinas Präsidenten Xi am Rande des G20-Gipfels
- EU-Parlament: Videoansprache Selenskyjs zu 1000 Tagen Krieg
- USA: Früherer Abgeordneter Sean Duffy soll Trumps Verkehrsminister werden
- Erklärung: G20 wollen für wirksame Besteuerung von Superreichen zusammenarbeiten
- DFB-Elf gegen Italien, Kroatien oder Dänemark
- San Marino siegt schon wieder: Aufstieg in der Nations League
- Ukrainischer Außenminister: US-Entscheidung zu Raketen ein "game changer"
- Frau in Nordisrael durch Rakete getötet - Fünf Verletzte in Tel Aviv
- Afrikas Fußballer des Jahres: Guirassy unter Top fünf
- Drohung aus Moskau nach US-Erlaubnis für Kiew zum Einsatz weitreichender Waffen
- Israel greift erneut Viertel im Zentrum Beiruts an - Mindestens vier Tote
- G20-Gipfel startet mit Auftakt für globale Allianz gegen den Hunger
- "Charlie Hebdo" startet Karikaturenwettbewerb gegen religiösen Einfluss
- Kreise: Argentinien tritt nun doch globaler Allianz gegen den Hunger bei
- Trump bekräftigt Plan zum Einsatz von Militär gegen Einwanderer
- Nagelsmann erfreut: "Gutes Zeichen" von Szalai
- Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen
- Pflegedauer verdoppelt sich im Schnitt - Höhere Kosten erwartet
- Scholz bleibt bei Nein zu Taurus-Lieferung - Ukraine soll KI-Drohnen bekommen
- Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen
- Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft
- Rund anderthalb Millionen Kubikmeter Sand als Sturmflutschutz vor Sylt aufgespült
- Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern
- Mutmaßliche Drohnen für Russland: Baerbock droht China mit "Konsequenzen"
- Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD in Sachsen offiziell gestartet
- Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt
- Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger
- USA und Philippinen vereinbaren Austausch von geheimen Militärinformationen
- SPD-Spitze bemüht sich um Eindämmung der K-Frage - Diskussion geht weiter
- Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer
- Polizeieinsatz in Protestcamp gegen Tesla-Werk in Brandenburg
- Deutsche Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Proteste in Frankreich
- "Boost" für Davis Cup: Kohlmann setzt auf Krawietz/Pütz
- Sri Lankas Präsident Dissanayake wird nach Wahlsieg auch Verteidigungs- und Finanzminister
- US-Erlaubnis für Einsatz weitreichender Waffen durch Ukraine löst Debatten aus
- Scholz zu G20-Gipfel in Brasilien eingetroffen
- Selenskyj besucht Truppen in umkämpfter Stadt Pokrowsk im Osten der Ukraine
- Linke-Chef van Aken euphorisch: "Projekt Silberlocke" garantiert Bundestagseinzug
- Deutsche Bahn vergibt erste Bauaufträge für Sanierung der Strecke Hamburg-Berlin
- Nach Parlamentswahl im Senegal zeichnet sich klarer Sieg der Regierungspartei ab
- Extreme Feinstaubbelastung in Indien: Schulen in Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- Smartphone- und Autohersteller Xiaomi steigert Quartalsumsatz um 30 Prozent
- Thüringen: Dreijährige betätigt im Auto SOS-Taste und löst Polizeieinsatz aus
- Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung
- Widerstand gegen Mercosur-Abkommen: Neue Bauernproteste auf Frankreichs Straßen
- Baerbock spricht in Warschau mit europäischen Amtskollegen über Ukraine-Krieg
- Durchsuchungen bei Berliner Polizist wegen Versicherungsbetrugs
- Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart
Gutachten: Einheitliche Grenze für Extrazahlung für Teil- und Vollzeitkräfte rechtens
Einem juristischen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge ist es keine verbotene Diskriminierung von Teilzeitkräften, wenn eine Firma ab einer bestimmten Zahl von Arbeitsstunden im Monat eine zusätzliche Vergütung zahlt. Es bestehe kein Anlass, die Stundengrenze für Teilzeitkräfte proportional abzusenken, erklärte Generalanwalt Nicholas Emiliou am Donnerstag in Luxemburg. Sonst würden diese bessergestellt. (Az. C-660/20)
Das deutsche Bundesarbeitsgericht hatte dem EuGH diese Frage vorgelegt. Es muss über die Klage eines Piloten entscheiden, der bei einer Lufthansa-Tochter in Teilzeit arbeitet. Bei der Airline erhalten Mitarbeiter eine Extrazahlung, wenn eine bestimmte Zahl von Arbeitsstunden überschritten ist - diese Grenze ist für Voll- und Teilzeitkräfte gleich.
Der Pilot fordert, dass die Grenze für Teilzeitkräfte entsprechend gesenkt werden sollte. Der Generalanwalt argumentierte nun, dass Teilzeitbeschäftigte pro Flugstunde genauso bezahlt würden wie Vollzeitkräfte. Sie würden also nicht schlechter behandelt.
Die Richterinnen und Richter am EuGH müssen sich bei ihrem späteren Urteil nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Urteilstermin wurde noch nicht veröffentlicht. Nach der EuGH-Entscheidung muss schließlich das Bundesarbeitsgericht über den konkreten Fall entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
J.V.Jacinto--PC