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AfD klagt in Karlsruhe auf Komplett-Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin
Die AfD-Bundestagsfraktion will vor dem Bundesverfassungsgericht eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl im Land Berlin erreichen. Fraktionsjustiziar Stephan Brandner kündigte am Donnerstag in Berlin eine Klage vor dem Karlsruher Gericht gegen die Entscheidung des Bundestags an, die Wahl nur in 431 von 2257 Berliner Wahlbezirken wegen Pannen am Wahltag im vergangenen Jahr wiederholen zu lassen.
Die Wahl müsse im Land Berlin "vollständig wiederholt werden, sonst ist nicht nur das Ansehen der Demokratie gefährdet", erklärte Brandner. Er wies darauf hin, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin, die zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfand, komplett wiederholt wird; dies hatte das Berliner Verfassungsgericht entschieden. Die Bundestagswahl sei "parallel unter gleichermaßen katastrophalen Bedingungen verlaufen" und müsse deshalb ebenso komplett wiederholt werden, argumentierte er.
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 war es in vielen Berliner Stimmlokalen unter anderem aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen kommen, weitere organisatorische Mängel hatten lange Warteschlangen verursacht. Der Bundestag hat wegen solcher Pannen im November mit den Stimmen der Koalition eine Teilwiederholung beschlossen.
Die AfD-Fraktion beruft sich in ihrer Klage auf Artikel 41 des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass die Wahlprüfung Sache des Bundestags ist - und dass gegen das Ergebnis einer solchen Wahlprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt werden kann.
A.Motta--PC