-
DHB-Frauen: 5,79 Millionen sehen WM-Finale
-
Fälle von Kindeswohlgefährdung im Jahr 2024 mit neuem Höchststand
-
Medien: US-Regisseur Rob Reiner und seine Frau in Haus tot aufgefunden
-
St. Brown kaum zu stoppen - doch die Lions verlieren
-
Tausende protestieren in Brasilien gegen Strafverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
NBA: Schröder kehrt zurück - Kings verlieren weiter
-
Kreuzbandriss bei Superstar Mahomes: "Es tut weh"
-
Geiger und Wellinger fehlen bei Tournee-Generalprobe
-
50-jähriger Vater und 24-jähriger Sohn haben Anschlag in Sydney verübt
-
Nach WM-Silber: Gaugisch lässt Zukunft offen
-
"Sauer" und ernüchtert: Werder wankt Richtung Weihnachtspause
-
"Jobe war auch enttäuscht": Kehl nimmt Bellingham in Schutz
-
"Natürlich eine Enttäuschung": Bayern patzen gegen Mainz
-
Viel Lob für Fischer: "Brutal gut gemacht"
-
Eberl bei Upamecano "sehr zuversichtlich"
-
Demokratie-Aktivist Lai von Hongkonger Gericht schuldig gesprochen
-
BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden
-
Tschechien: EU-skeptische Koalition unter Regierungschef Babis wird vereidigt
-
Wirtschaftsministerin Reiche reist nach Israel
-
EU-Außenminister beraten über Sicherheitsgarantien für die Ukraine
-
Ukraine-Gespräche in Berlin: Selenskyj trifft Merz und weitere Staatenlenker
-
USA und Ukraine setzen Gespräche in Berlin am Montag fort - Witkoff sieht "große Fortschritte"
-
Ultrarechter Kandidat Kast gewinnt Präsidentenwahl in Chile
-
Angreifer töten 15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney
-
Bayern-Fiasko abgehakt: Starke Stuttgarter klopfen oben an
-
Selenskyjs Gespräche mit US-Gesandten in Berlin vorerst zu Ende - Fortsetzung am Montag
-
HBL: Magdeburg gewinnt Krimi in Gummersbach
-
Dobrindt: Deutschland nimmt belarussische Oppositionelle Kolesnikowa und Babariko auf
-
Später Ausgleich: Bayern verhindern Heimpleite gegen Mainz
-
Belarussischer Dissident Bjaljazki will politischen Kampf im Exil fortsetzen
-
Trotz grandiosem Fight: Handballerinnen verpassen WM-Gold
-
Unterstützer: Kein Kontakt zu iranischer Nobelpreisträgerin Mohammadi seit ihrer Festnahme
-
Mislintat wird Allofs-Nachfolger in Düsseldorf
-
Platz zehn: Raimunds Podestserie reißt in Klingenthal
-
Zehn Mann reichen nicht: BVB schleppt Frust in die Liga
-
Ukraine-Gespräche: Merz empfängt Selenskyj und US-Delegation im Kanzleramt
-
Mindestens elf Tote bei antisemitischem Angriff auf Feiernde in Australien
-
Französischer EPR-Atomreaktor Flamanville erreicht erstmals volle Kapazität
-
Bayerns Innenminister Herrmann zu Festnahmen: Anschlag stand nicht unmittelbar bevor
-
Israel tötet ranghohen Hamas-Kommandeur im Gazastreifen - Hamas lehnt Entwaffnung ab
-
Schalke 04 holt Zweitliga-Herbstmeisterschaft
-
Trump räumt mögliche Niederlage der Republikaner bei Zwischenwahlen 2026 ein
-
Biathlon: Weidel wird Zehnte im Verfolger - Voigt abgeschlagen
-
Ukraine-Gespräche in Berlin: Selenskyj plädiert für Einfrieren des Frontverlaufs
-
Zentralrat warnt vor weiterer Zunahme antisemitischer Angriffe
-
Russland erklärt Deutsche Welle zur "unerwünschten Organisation"
-
Slalom in Val d'Isère: Straßer unterliegt seinem "Endgegner"
-
Freude und Erleichterung über Freilassung von belarussischen Oppositionellen
-
Antisemitismusbeauftragter ruft nach Sydney-Anschlag zu Schutz auf
-
Biathlon: DSV-Staffel belegt Rang fünf
Bundesverfassungsgericht sieht keinen Anspruch auf höheres Bafög für Studierende
Mit der Ausbildungsförderung Bafög muss der Staat nicht alle finanziellen Hindernisse für den Zugang zu einem Studium beseitigen. Aus dem Grundgesetz ergibt sich kein Anspruch auf höhere, existenzsichernde Leistungen für Studierende, wie das Bundesverfassungsgericht laut einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Konkret ging es um den Zeitraum zwischen Oktober 2014 und Februar 2015. (Az. BvL 9/21)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte den Richterinnen und Richtern in Karlsruhe die Frage vorgelegt, ob der monatliche Bedarfssatz für diesen Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Grundpauschale betrug damals 373 Euro. Mit dem Bafög wird die Ausbildung an Hochschulen, berufsbildenden Schulen, Kollegs oder Akademien gefördert, wenn die Eltern nicht genug Geld für die Unterstützung ihrer Kinder in einer solchen Ausbildung haben.
Das Einkommen von Eltern oder Ehepartnern wird dabei angerechnet. Das Bafög für Studierende ist zur Hälfte ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen. Es setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale, einer Unterkunftspauschale und einem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kindern.
Vor das Bundesverwaltungsgericht war eine frühere Masterstudentin gezogen, die Bafög bezog. Zunächst waren es 176 Euro und später 249 Euro monatlich. Diese Summe hielt sie für zu niedrig. Das Bundesverwaltungsgericht war der Auffassung, dass der Bedarfssatz mit dem Recht auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten nicht vereinbar sei. Es fragte das Verfassungsgericht danach.
Dieses erklärte aber nun, dass die Pauschale für diesen Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Aus dem Recht auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot leite sich kein Anspruch darauf ab, dass die materiellen Voraussetzungen gewährleistet werden müssten. Es umfasse kein Recht auf staatliche Leistungen zur Beseitigung von Hindernissen, die den gesellschaftlichen Verhältnissen geschuldet seien.
Bedürftige hätten Anspruch auf existenzsichernde Leistungen, wenn sie sich selbst keine menschenwürdige Existenz sichern könnten, führte das Gericht aus. Dieser Anspruch sei auf die unbedingt notwendige Summe beschränkt und bestehe nicht, wenn die Bedürftigkeit beispielsweise durch die Annahme eines Jobs vermieden werden könne - auch wenn dann ein Hochschulstudium nicht möglich sein sollte.
Karlsruhe gesteht dem Gesetzgeber hier einen Gestaltungsspielraum zu. Dieser habe zwar den Auftrag, gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen zu fördern. Da seine Mittel begrenzt seien, müsse er aber Prioritäten setzen. Nur wenn ganze Bevölkerungsgruppen von vornherein keine Chance auf den Zugang zu bestimmten Ausbildungs- und Berufsfeldern hätten, müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Solche Zustände sieht das Gericht bei der Hochschulausbildung aber nicht: Gerade hier sorge der Staat mit dem Bafög und staatlichen Hochschulen für soziale Durchlässigkeit, stellte es fest.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zeigte sich enttäuscht. Der Beschluss mute Studierenden letztlich zu, ihr Studium abzubrechen, wenn sie dafür keine ausreichende Finanzierung hätten, kritisierte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller. Die Gewerkschaft forderte von der Bundesregierung, die Entscheidung nicht zum Anlass zu nehmen, "in Sachen Bafög-Reform die Hände in den Schoß zu legen".
Ähnlich äußerte sich das Deutsche Studierendenwerk. Das Bafög reiche "hinten und vorne nicht". Die Höhe der Förderung müsse "im Parlament und nicht vor Gericht geklärt werden", forderte der Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Kai Gehring, Vorsitzender des Bildungsausschusses, erklärte: "In dieser Wahlperiode hat die aktuelle Regierungskoalition das größte Plus aller Zeiten für das Bafög beschlossen und eine dringende Trendwende eingeleitet." Unerlässlich und überfällig sei ein "regelmäßiger, verlässlicher und transparenter Erhöhungsmechanismus".
Linken-Bildungsexpertin Nicole Gohlke sprach von einem harten Schlag "für alle armutsbetroffenen Studierenden". Der Ball liege klar bei der Politik, "die einzig handeln kann und muss".
A.S.Diogo--PC